Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Einladung zur Sitzung des Rates der Stadt am 14.12.2023
Einladung
zur Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr am
Donnerstag, dem 14.12.2023, 16:00 Uhr,
Historisches Rathaus, Sitzungsraum C 112, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ------------------------------------------------ -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-NA150 am 22.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Anmeldungen zu den Berufskollegs in Mülheim an der Ruhr für das Schuljahr 2024/2025
Anmeldungen zu den vollzeitschulischen Bildungsgängen der Berufskollegs in Mülheim an der Ruhr für das Schuljahr 2024/2025
Unterrichtsbeginn: 21.08.2024
Die Anmeldetermine für die Aufnahme in die Bildungsgänge der Berufskollegs der Stadt Mülheim an der Ruhr werden wie folgt festgesetzt:
I. Vollzeitschulische Bildungsgänge
Anmeldungen zu den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Schuljahr 2024/2025
Anmeldungen für die Aufnahme in die Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Schuljahr 2024/2025
Unterrichtsbeginn: 21.08.2024
I. Anmeldeverfahren zur Klasse 5 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ------------------- ------ ------- -------- ----------------------------- --- ----- -----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 06.12.2023 (Aktenzeichen: 57-15/120816/32) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Bescheids über die Rückforderung von darlehensweise gewährten Leistungen vom 28.11.2023, sowie über die Einstellung der Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) vom 28.11.2023
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 22 Absatz 6 SGB II vom 28.11.2023 und Einstellungsbescheid gemäß § 36 Absatz 1 S. 2 SGB II vom 28.11.2023 mit den Aktenzeichen 57-22/118640/65 für ------ ---- kann nicht zugestellt werden, weil er nach unbekannt verzogen ist. Die genaue Anschrift des Empfängers ist unbekannt.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetztes in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ -------- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-CA3 am 17.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ----------------- ----- ------- -------- --------------------- --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 04.12.23 (Aktenzeichen: 57-15/118640/65) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------ -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006405375/44 am 30.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen --------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-DD71 am 29.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.