Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) und der §§ 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2023 (GV. NRW. S. 233), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 14.12.2023 folgende Satzung beschlossen:
Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 17.02.1982 (Amtsblatt Nummer 7/1982), zuletzt geändert durch Satzung vom 13.01.2021 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr (Amtsblatt Nummer 03 vom 29.01.2021), wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Änderung des Gebührtentarifs nach § 1 Absatz 1
Die Tarifstelle 24 wird wie folgt neu gefasst:
Tarifstelle Nr. | Gegenstand | Gebühr EURO |
Amt für Verkehrswesen und Tiefbau | ||
24 | KOMMUNALE GEODATEN | |
24.1 | Auswertung, Bereitstellung und Bearbeitung kommunaler Geodaten und Erstellung thematischer Karten (digital); Abrechnung nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) | Stundensätze analog zur VermWertKostO NRW |
24.1.1 | Drucke und Plots > DIN A3 | 16,00 Euro /m² (swStrich-zeichnung) |
20,00 Euro /m² (Vollfläche) | ||
24.2 | Wohnraumförderung | |
Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung von Mietwohnraum und/ oder Modernisierung von Wohnraum gemäß den Bestimmungen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) | 0,8 v. H der bewilligten Darlehenssumme | |
24.3 | Wohnraumförderung | |
Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung und zum Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums sowie zum Erwerb bestehenden Wohneigentums zur Selbstnutzung | 500 EURO |
Nach der Tarifstelle 29 wird die neue Tarifstelle Nummer 30 eingefügt.
Tarifstelle Nr. | Gegenstand | Gebühr EURO |
Amt für Bauaufsicht und Denkmalpflege – Untere Denkmalbehörde | ||
30 | Aufschlüsselung der Gebühr gemäß der anerkennungsfähigen Kosten zur Bescheinigung gemäß § 36 n. F. DSchG NRW | |
Bis 250.000 € | 1 % | |
Von 250.000 – 500.000 € | 0,5 % | |
Über 500.000 € | 0,25 % | |
Maximale Gebühr 25.000 € Hinweis: Bescheinigungen bis zur Summe von 5.000 € anerkennungsfähiger Kosten sind gebührenfrei |
Nach der Tarifstelle 30 wird die neue Tarifstelle Nummer 31 eingefügt.
Tarifstelle Nr. | Gegenstand | Gebühr EURO |
Amt für Umweltschutz | ||
31 | Nachbearbeitungen und Prüfungen von umweltrechtlichen Vorgängen, die durch vom Genehmigungsinhaber verursachte fehlerhafte Umsetzung einer umweltrechtlichen Erlaubnis notwendig geworden sind. | |
je angefangene Stunde | 68 EURO |
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung vom 10.01.2024 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 17.02.1982, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.01.2021, wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) gegen diese Satzungsänderung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer/seiner Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzungsänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mülheim an der Ruhr, 10.01.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz