Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ------ ------ gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 02.01.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend - Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 03.01.2024

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Schneimann

Datum
Mittwoch 03.01.2024 - 12:00