Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------ ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006399837/44 am 14.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Holthausen, Flur: 9, Flurstück(e): 911
Alte Bezeichnung: Tilsiter Straße 89 I, Neue Bezeichnung: Tilsiter Straße 89 a
Mülheim an der Ruhr, 09.08.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schimanski
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------- ------- --------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006400087/77 am 08.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------------- ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/009001897/325 am 08.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Bekanntmachung der Stundensätze für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung gebührenpflichtiger Amtshandlungen nach Ziff. 10.9.0.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Für die Ermittlung einer Gebühr nach Zeitaufwand gemäß Gebührenziffer 10.9.0.1 des Anhangs 1.10 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW – 10 Gesundheitsrechtliche Angelegenheiten, Teile I und II, werden für die Berechnung folgende Stundensätze je Fachkraft zugrunde gelegt:
Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige
Die an ---- --------- ------ ---------- ------- ---- ----- -----, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 07.07.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr-Sozialamt/ Bereich Jugend-Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ---- -------- ------- -------- ------- -- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 04.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/123848/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------- --- ------ --------- ------- -------- ------- -- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 04.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/121409/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung einer Zahlungsaufforderung
Die an ----- -------- ----- --- ------- ---------------- - -- ----- -------- -- --- ----- gerichtete Zahlungsaufforderung vom 13.07.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Zahlungsaufforderung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------ ------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/009200023/108 am 03.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.