Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Die an Herrn Rayko Filipov Georgiev derzeit unbekannten Aufenthaltes gerichtete Inverzugsetzung vom 20.06.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 417 - zum Az. 51-UVK / S 1894 / 98 eingesehen werden.
Änderungssatzung vom 23.06.2023 zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Sondernutzungssatzung) vom 22.12.2020
Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Bst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW S. 490), der §§ 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 01.02.2022 (GV. NRW S. 122) und des § 8 Abs.
Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen vom 21.06.2023
Aufgrund § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 89 Absatz 1 Nummer 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2018 in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 15.06.2023 folgende Satzung beschlossen.
§ 1
Geltungs- und Anwendungsbereich
(1) Die Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet für die Begrünung baulicher Anlagen.
Bebauungsplan „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ vom 21.06.2023
I
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 den Bebauungsplan „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Nach § 10 in Verbindung mit § 8 Absatz 2 BauGB ist eine Genehmigung des Bebauungsplanes „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ durch die Höhere Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.
II
Bebauungsplan „Tannenstraße / Schemelsbruch / Fuchsgrube – L 16“ vom 21.06.2023
I
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 den Bebauungsplan „Tannenstraße / Schemelsbruch / Fuchsgrube – L 16“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Nach § 10 in Verbindung mit § 8 Absatz 2 BauGB ist eine Genehmigung des Bebauungsplanes „Tannenstraße / Schemelsbruch / Fuchsgrube – L 16“ durch die Höhere Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.
II
Satzung der Stadt Mülheim an der Ruhr über die zweite Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 44 für den Bereich des Bebauungsplanes „Schultenberg / Oesterwindweg – H 20“ vom 21.06.2023
Aufgrund der §§ 14 Absatz 1, 16 und 17 Absatz 2 des Baugesetzbuches vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15.06.2023 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Verlängerung der Geltungsdauer
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Vergabe von amtlichen Lagebezeichnungen für die Grundstücke:
Gemarkung: Selbeck, Flur: 3, Flurstück(e): 740, 503
Alte Bezeichnung: Kölner Straße 419, Neue Bezeichnung: Hermann-Josef-Hüßelbeck-Straße 7
Alte Bezeichnung: Kölner Straße 419 a, Neue Bezeichnung: Hermann-Josef-Hüßelbeck-Straße 19
Mülheim an der Ruhr, 23.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schimanski
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an Frau Nina Berisa zuletzt wohnhaft gewesen in Duisburger Str. 184, 45478 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 23.06.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 122033/06) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheidgem. §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Änderung der allgemeinen Bedingungen der Kindertagespflege
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erhöhung von 20 auf 27 betreuungsfreien Tage sowie die Veränderung des Punktes 3f und 3i der Allgemeinen Bedingungen zur Bewilligung von Jugendhilfe gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII § 23 für die Kindertagespflege in Mülheim an der Ruhr am 02.06.2023.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Ralf Heppner, Ursulastr. 51, 45475 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/006396644/77 am 22.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 22.06.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.