Kategorie
Öffentliche Zustellung
Die an ----- ----- ----- ------- -------- ---------- ------- --- -- ----- ------- gerichtete Zahlungsaufforderung vom 24.08.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Zahlungsaufforderung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Dieser kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 417 - zum Aktenzeichen 51-UVK/G 703/95 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.09.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Heller
Datum