I.
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“; der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.
Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für die Dauer von vier Wochen. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben.
Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von vier Wochen im Technischen Rathaus (HBP5) auszuhängen. Die Verwaltung wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses eine Zusammenfassung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung zuleiten.
Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Bereich des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ städtebauliche Festsetzungen durch den Bebauungsplan „Erweiterung Hauptfriedhof - H 2“, in Kraft getreten am dem 30.01.1976, bestehen. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ treten diese Festsetzungen, soweit sie durch den Geltungsbereich erfasst sind, außer Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeiteten Bebauungsplanentwurf dem Planungsausschuss zum Auslegungsbeschluss vorzulegen.“
II.
Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan
„Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21"
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen:
Ziel des Bebauungsplanes ist die langfristige Sicherung einer wirtschaftlichen Nachfolgenutzung für die Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei. Die Brachfläche soll zunächst für die Unterbringung von Geflüchteten entwickelt werden. Als geeignete Nachfolgenutzung bietet sich die langfristige Sicherung als Wohngebiet an.
Die Ziele des Bebauungsplanes sind somit:
- Vorbereitung einer Folgenutzung durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) mit einem hohen Anteil an gefördertem Wohnungsbau
- Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung durch Festsetzung von Baufenstern und Beschränkung der Gebäudehöhen
- Sicherung vorhandener Grün- und Gehölzstrukturen sowie Festsetzungen zu neuen Begrünungsmaßnahmen wie Baumpflanzungen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ befindet sich im Stadtteil Holthausen - Menden – Raadt am nordöstlichen Rand des Hauptfriedhofs. Sie liegt südlich der Zeppelinstraße im Bereich der ehemaligen Stadtgärtnerei. Das Plangebiet umfasst eine 1,4 ha große Teilfläche des Flurstücks 704 in der Gemarkung Menden, Flur 2.
III.
Veröffentlichung
Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 09.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023
Veröffentlichungsort:
https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Unter der Telefon: 0208 / 455 - 6134 (Frau Voß) oder Telefon: 0208 / 455 - 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auf außerhalb auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes
https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
oder die E-Mail Adresse
Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de
genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung- unter anderem hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
FAX: +49 208 455 6199
Mülheim an der Ruhr, 19.09.2023
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz