Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Die an ------- ------ ------- ------- ------ ------- ---------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 22.09.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr-Sozialamt/ Bereich Jugend- Unterhaltsvorschusskasse, auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 22.09.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Schneimann

Datum
Freitag 22.09.2023 - 12:00