Beschluss
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes „Schultenberg / Oesterwindweg – H 20“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen erneuten Entwurf gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB erneut auszulegen.
Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung sowie die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wird auf zwei Wochen verkürzt.
Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich des Mülheimer Stadtgebietes und umfasst in der Gemarkung Menden, Flur 4 die Flurstücke 410, 441, 725, 727, 728, 729, 775, 776, 778, 779, 780, 816, 820, 821, 855, 856, 860, 1049, 1050, 1187, 1213, 1214, 1215, 1218, 1222, 1225, 1335, 1336. Der Geltungsbereich umfasst zwei Grundstücke östlich des von der Straße Schultenberg Richtung Norden abzweigenden öffentlichen Fußweges sowie Richtung Osten die Bestandsbebauung beidseits der Straße Oesterwindweg. Im Norden wird das Plangebiet durch die Hausgärten der Bebauung nördlich des Oesterwindweges und unbebaute Grundstücke, im Osten durch die Straße Steinknappen und im Süden durch die privaten Hausgärten der Bebauung südlich des Oesterwindweges begrenzt. Die westliche Grenze bildet die Straße Schultenberg bzw. der hiervon Richtung Norden abzweigende öffentliche Fußweg sowie – nördlich anschließend – ein bewaldetes Siepental im Übergang zu großflächigen landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Siepental bildet mit seinen stark bewaldeten Böschungsflächen eine markante Zäsur zwischen der besiedelten Fläche und der freien Landschaft.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schultenberg / Oesterwindweg – H 20“ ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Wesentliche Ziele der Planung
Die städtebaulichen Ziele der Planung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Planungsrechtliche Sicherung einer Ein- und Zweifamilienbebauung durch Festsetzung einer maximalen Zahl der WE (maximal 2 WE / Wohngebäude)
- Planungsrechtliche Sicherung eines locker bebauten und stark durchgrünten Wohngebiets durch Festsetzung einer angemessen dimensionierten, niedrigen Grundflächenzahl (GRZ) sowie durch Festsetzung geeigneter Begrünungsmaßnahmen für Frei- und Vorgartenflächen
- Planungsrechtliche Sicherung der Bebaubarkeit bisher bebauter sowie unbebauter Grundstücksbereiche durch Festsetzung angemessen dimensionierter überbaubarer Flächen für Einzel- und/oder Doppelhäuser zur Gewährleistung einer offenen Bebauung
- Planungsrechtliche Sicherung einer homogenen städtebaulichen Gestaltung durch Festsetzung einer der Umgebungsbebauung sowie dem Landschaftsbild angemessenen maximalen Gebäudehöhe über Normalhöhennull (NHN)
- Planungsrechtliche Sicherung vorhandener Grünstrukturen zum Beisspiel im Übergang zum Siepental
- Städtebauliche Ordnung der bisher nicht durch Bebauungspläne geordneten Bereiche zum Schutz des Siepentals und des geschützten Landschaftsbestandteils vor heranrückender Bebauung
Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen
Nach der öffentlichen Auslegung erfolgte aufgrund einer eingegangenen Stellungnahme mit dem Hinweis eines Widerspruches zwischen Festsetzungen des Bebauungsplanes und Bestandssituation bzw. genehmigtem Vorhaben im Bereich des Grundstücks Schultenberg 33 (Gemarkung Menden, Flur 4, Teil aus Flurstück 856) eine Änderung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um
- die Anpassung der maximal zulässigen Gebäudehöhe,
- die Anpassung der Fläche für Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze sowie
- die Änderung der Festsetzung Fläche mit Bindung zur Bepflanzung und für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzungen für die innerhalb des laufenden Bauleitplanverfahrens entfernte Hecke in Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.
Durch diese Korrekturen der Festsetzungen wird gemäß § 4a Absatz 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung notwendig.
Zeit und Ort der Auslegung
Der Bebauungsplan „Schultenberg / Oesterwindweg – H 20“ mit seiner Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Auslegungszeitraum:
09.10.2023 bis einschließlich 27.10.2023
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5,
19. OG, linke Flurseite
Gleichzeitig liegen die Bebauungspläne
- „Mendener Straße / Steinknappen – H 5“ in Kraft getreten am 15.05.1973 und
- „Oesterwindweg – H 13“ in Kraft getreten am 30.06.1999
erneut öffentlich aus.
Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 - 6138 (Frau Tuschen) oder Telefonnummer: 0208 / 455 - 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden.
Die oben genannten Planunterlagen werden ab dem 09.10.2023 auch im Internet unter https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen veröffentlicht und können hier abgerufen werden.
Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung zum Beispiel hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de
FAX: +49 208 455 6199
Internet: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung |
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Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft |
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Schutzgut Boden/Fläche |
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Schutzgut Wasser |
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Schutzgut Luft und Klima |
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen:
Name | Büro | Datum |
Hydrogeologisches Gutachten zur Regenwasserversickerung im Bereich des „Bebauungsplanes H 13 – Oesterwindweg“ in Mülheim an der Ruhr - Menden | Aquatechnik Gesellschaft für Hydrogeologie und Umweltschutz mbH, Duisburg | 05. Mai 1999 |
Bebauungsplan „Schultenberg/ Oesterwindweg – H 20“ Mülheim an der Ruhr, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASP 1) | Oekoplan Ingenieure GmbH & Co. KG, Hamminkeln | 20.10.2020 |
Stadt Mülheim an der Ruhr Bebauungsplanverfahren „Schultenberg/ Oesterwindweg – H 20“ Fachbeitrag Artenschutz Stufe II | Ilp Integrierte Landschaftsplanung Pieper, Essen | 23. Februar 2022 |
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten | Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz Buchholz∙Erbau-Röschel∙Horstmann, Dortmund | 04.04.2022 |
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) | PGL Thieme-Hack Landschaftsarchitekten PartGmbH, Osnabrück | November 2022 |
Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | ||
Stellungnahmen Öffentlichkeit |
Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 S. 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mülheim an der Ruhr, 19.09.2023
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz