Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an --------- ------- ------- -- ----------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 16.09.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des…