Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Essen.
Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 24.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 59 E Holteyer Straße / Im Heimberge zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens beschlossen.
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