Die an ----- ------- ------- --------- ------- -- -- ----- -------- unter dem Aktenzeichen 32-14/214003976 gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Sicherstellungsinformation vom 11.11.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die…