Der an ----- ------ --------- ------- -------- -- ---------- ---- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Einstellungsbescheid vom 30.08.2024, unter dem Aktenzeichen 57-25/101163/41, konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Einstellungsbescheid gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW)…