Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/GE-MN1006 am 17.05.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/GE-MN103 am 17.05.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/GE-MN108 am 17.05.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MN1600 am 17.05.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MN104 am 17.05.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/GE-MN117 am 17.05.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach…

Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bauleitplanverfahren "Papenbuschstraße/Tiegelstraße - R 29"

I

Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Papenbuschstraße / Tiegelstraße – R 29“

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Papenbuschstraße / Tiegelstraße – R 29“; der Bereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.

Das Verfahren soll nach den Vorschriften des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes im…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/GE-MN117 am 17.05.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/GE-MN120 am 17.05.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/E-QB7015 am 17.05.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach…