Die an ----- ---- --------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 11.04.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12…