Der gegen ---- ----- --------- ---------- ----- ------- --------- ------- --- ----- ----- unter Aktenzeichen 33-1.02/D-ON1110 am 21.11.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren…