Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 26.06.2024 (Aktenzeichen: 57-21/97912/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an…