I
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 die nachfolgende Änderung der Baumschutzsatzung beschlossen.
II
„Vierte Änderungssatzung vom 07.08.2025 zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Mülheim an der Ruhr (Baumschutzsatzung) vom 4. November 1986“
| Bisheriger Wortlaut: | Neuer Wortlaut: |
§ 12 Absatz 1: Ordnungswidrig gemäß § 70…
Eine Wählergruppe, die keiner Pflicht zur Rechenschaftslegung nach § 2 Absatz 1 Wählergruppentransparenzgesetz (WählGTranspG) unterliegt, muss nach § 15a Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) mit Einreichung eines Wahlvorschlages eine Erklärung abgeben, ob und in welcher Gesamthöhe sie in den vorangehenden zwölf Monaten Zuwendungen erhalten hat. Für Einzelbewerberinnen und -bewerber gilt diese Maßgabe gemäß § 15 a Absatz 7 KWahlG entsprechend. Übersicht der Erklärungen von den zu den Kommunalwahlen 2025 zugelassenen Wählergruppen und… Der an ------ ------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 07.08.2025 konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des… Der an ----- ------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 07.08.2025 konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des… Der an ------ -------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 07.08.2025 konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des… Der an ---- ------ ---------------- ------- -------- ------- ------------------- ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- (Betreuung aufgehoben vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr) zuzustellende Einstellungsbescheid vom 21.07.2025 (Aktenzeichen 57-26/126167/19) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist. Der Einstellungsbescheid gemäß § 36 Absatz 1 Satz 2 SGB II wird hiermit nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt. Die an -------- ------ ------ gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 24.07.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Mülheim an der Ruhr, den 06.08.2025 Der gegen ----- ----- ----- ------- ---- - ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-EB1411 am 05.08.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen… Der gegen ---- ------ ---------- ---------------- -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-A309 am 04.08.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können… Der gegen ----------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005323076/96 am 01.08.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom 01.08.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für… |