Die Ruhefristen der Grabstätten Nr. 192-198 und Nr. 202-254 auf dem Rheingrabfeld M (R) auf dem Friedhof Broich laufen bis zum 27.06.2026 ab. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 23.12.2025 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 27.06.2026 abzuräumen.
Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, unter Bezugnahme § 15 (1) der Satzung vom, 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlich im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nr. 37/2013, anderweitig verwendet werden.
Mülheim an der Ruhr, den 11.12.2025
Der Oberbürgermeister
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Im Auftrag
Schimanski