Der an ---- ------ ---------- ----------- ------- -------- ------- -- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 04.09.2025 (Aktenzeichen: 57-21/123168/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann…