Die Ordnungsverfügung kann ----- ------------ ------------------ ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.1/1009 nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Die…