Der an ---- ------ ----- ----- ------- -------- ------- -- ---------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 30.06.2025 (Aktenzeichen: 57-21/129253 /05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem…