Einladung
zur Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr am
Donnerstag, dem 12.03.2026, 16:00 Uhr,
Historisches Rathaus, Sitzungsraum C 112 (Ratssaal), Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
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Bekanntmachung der Deichschauen der Ruhrdeiche 2026Bezirksregierung Düsseldorf Bekanntmachung Die diesjährigen Deichschauen im Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr gemäß § 95 III des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995, neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 finden an folgenden Terminen statt:
Öffentliche ZustellungDer gegen ----------------- -------------------------------------- ------------------ -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DW160 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang… Öffentliche ZustellungDer gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV959 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang… Öffentliche ZustellungDer gegen ----------------- -------------------------------------- ------------------ -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV957 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang… Öffentliche ZustellungDer gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV951 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang… Öffentliche ZustellungDer gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV949 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang… Öffentliche ZustellungDer gegen ----------------- ---------------------------------- ---- ------------- ------ unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV944 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren… Öffentliche ZustellungDer gegen ---------------- ----- --------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV945 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt… Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPODie an ------ ------ ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 05.03.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse,… Seitennummerierung | ||