Der an ---- ----- ---- ----- ---- ------- -------- ------- -- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 23.03.2026 (Aktenzeichen: 57-21/ 120488/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem…