Die an ------- ------ ------------ --- -- ---- --------- unter dem Aktenzeichen 

32-14/214005075 gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da sich der Wohnsitz des Empfängers in den Niederlanden befindet und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigen nicht möglich ist.

Die Ordnungsverfügung vom 25.09.2025 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung vom 25.09.2025 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 18.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier

Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Mittwoch 18.03.2026 - 12:00
Amtsblatt