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| Amtsblatt 2026_07.pdf | 611 KB |
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung für das Änderungsverfahren 65 OB Grünzug Neue Mitte zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Oberhausen.
Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 02.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 65 OB Grünzug Neue Mitte zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens beschlossen.

Der GFNP-Änderungsbereich 65 OB befindet sich im Oberhausener Stadtteil Alt-Oberhausen und wird im Wesentlichen begrenzt durch die Osterfelder Straße im Westen, die Ripshorster Straße im Norden, die Verbindung zwischen Ripshorster Straße und Brammenring im Westen und den Brammenring im Süden. Die Stadt Oberhausen hat mit dem Masterplan Neue-Mitte durch das Büro AS+P (Albert Speer und Partner) und dem darauf aufbauenden Rahmenplan von DZH (De zwarte Hond) zwei städtebauliche Entwicklungskonzepte im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 11 BauGB beschlossen, die eine neue Ausrichtung der Flächenentwicklung vorsehen. Gemäß diesen Planungen soll die Neue Mitte zu einem vollwertigen Stadtteil weitergeführt werden, der insbesondere einen neuen Schwerpunkt auf verschiedene Wohnformen in Verbindung mit den dazu notwendigen Infrastruktureinrichtungen legt. Mit der GFNP-Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen für die neue städtebauliche Ausrichtung geschaffen werden.
Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.
Die Planunterlagen (Vorentwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht) werden in der Zeit vom 13.04. bis 13.05.2026 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.
Alle Planunterlagen können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung:
Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite
Vororttermine sind, aufgrund von Zugangsbeschränkungen des technischen Rathauses, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr, donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Unter der Telefon: 0208 / 455 – 6112 (Herr Mohr) oder der Tel.: 0208 / 455 – 6139 (Frau Lemser) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden.
Die Termine und Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Telefon: 0201 / 886-1210 bzw. 0201 / 886-1212) zu erfragen.
Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:
Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112, E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de und
Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139, E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 13.05.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
- bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 unter:
http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung des Vorentwurfs der GFNP- Änderung führen, d.h. Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mülheim an der Ruhr, den 23.03.2026
Der Oberbürgermeister
I.V.
David Lüngen
Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 30.01.2026 – Ordnungsnummer: 62–11.96.432 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Duisburger Straße 195, 197 mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Speldorf
Flur: 21
Flurstücksnummer: 609
ist gemäß § 83 BauGB am 10.03.2026 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im oben angegebenen Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Mülheim an der Ruhr, den 25.03.2026
Umlegungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Vorsitzende
gezeichnet Witt
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Ali Aydin, geboren 25.11.1978, gemeldet Geitlingstraße 14 in 45472 Mülheim an der Ruhr, zustellende Gebührenbescheid vom 12.03.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/6168/26)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Zürichs (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs
Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 18.12.2025
Aufgrund des § 7 Absatz 3 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2025 (GV. NRW. S. 617-644), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 12.03.2026 folgende Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 18.12.2025 beschlossen:
Artikel I
- Änderung des Satzungstextes -
In § 30 Absatz 1 wird die Anzahl der Beigeordneten von fünf auf vier reduziert, so dass der Absatz 1 wie folgt wie folgt geändert wird:
(1) Der Rat wählt vier hauptamtliche Beigeordnete, die zusammen mit der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister den Verwaltungsvorstand bilden.
Artikel II
- Inkrafttreten -
Bekanntmachungsanordnung
Die Achte Satzung vom 23.03.2026 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 18.12.2025 tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Achte Satzung vom 23.03.2026 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 18.12.2025 wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO i. V. m. § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mülheim an der Ruhr, den 23.03.2026
I.V.
David Lüngen
Stadtdirektor
Bekanntmachung der Deichschauen der Ruhrdeiche 2026
Bezirksregierung Düsseldorf
Bekanntmachung
Die diesjährigen Deichschauen im Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr gemäß § 95 III des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995, neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 finden an folgenden Terminen statt:
04.05.2026 Ruhrdeiche Oberhausen Alstaden
Beginn: 09:45 Uhr
Treffpunkt: Am Ruhrufer Alstaden
04.05.2026 Ruhrdeich am Naturbad, Mülheim Styrum
Beginn: 10:45 Uhr
Treffpunkt: Eisenbahnbrücke (Stadtgrenze)
04.05.2026 Ruhrdeiche Raffelberginsel, Mülheim-Styrum
Beginn: 13:00 Uhr
Treffpunkt: "Kraftwerk Raffelberg (Kreuzung Kolkerhofweg und Raffelbergbrücke)
04.05.2026 Ruhrdeiche RWW Mülheim Styrum
Beginn: 11:45 Uhr
Treffpunkt: Eingang RWW GmbH
18.05.2026 Ruhrdeich Mülheim-Saarn
Beginn: 14:00 Uhr
Treffpunkt: Unter der Ruhrtalbrücke, linkes Ufer
Die Deichschau ist grundsätzlich nicht öffentlich. Die Teilnahmeberechtigung ist in § 95 II LWG geregelt. Die Bezirksregierung Düsseldorf kann weitere Teilnehmer zulassen.
Die Termine werden hiermit gemäß § 95 III 1, II 2 LWG ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 25.02.2026
Im Auftrag
gezeichnet
Guido Gohres
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Eugene Knäpper, Neustr. 171, 45355 Essen, unter dem Aktenzeichen 32-3/001170669/36 am 19.01.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 19.01.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 26.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Mühle)
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige
Die an Tony Ojo, geboren 07.01.1972, Aufenthalt derzeit unbekannt, zuletzt wohnhaft in Italien, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 16.03.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 16.03.2026
Der Oberbürgermeister.
Im Auftrag
Simmo
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Stela Pivac, Duisburger Str. 223, 46049 Oberhausen, unter dem Aktenzeichen 32-3/005325341/65 am 17.03.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 17.03.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 208, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 17.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Koberling)
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Marijan Rankow, gemeldet Leineweberstraße 19, 45468 Mülheim an der Ruhr, zustellende Gebührenbescheid vom 05.03.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/2701/26)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Zürichs (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 18.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs
Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung
Die an Mohamud Vasin, Doltfseplein 29, NL 3013 Rotterdam unter dem Aktenzeichen
32-14/214005075 gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da sich der Wohnsitz des Empfängers in den Niederlanden befindet und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigen nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 25.09.2025 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die Ordnungsverfügung vom 25.09.2025 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 18.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Tomasz Piotr Turkosz, Düsseldorfer Str. 12, 45481 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/E-QH7569 am 20.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 20.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an Frau Arzak Omar Ahmed Omar zuletzt wohnhaft gewesen in Sedanstraße 16, 45476 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 23.03.2026 (Aktenzeichen: 57-21/ 120488/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 1.2) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 23.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ostermann
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Maud Alexandra Siegel, Löwenzahnweg 41, 44797 Bochum, unter dem Aktenzeichen 32-3/005329805/24 am 16.03.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 16.03.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 26.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Backmann)
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Joachim Anton Acosta Ortega, Quellenstr. 117, 45481 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/001173378/36 am 11.02.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 11.02.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 27.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Mühle)
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Joachim Anton Ortloff, Quellenstraße 117, 45481 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/001173660/36 am 11.02.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 11.02.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 27.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Mühle)
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Firma Bauer Fleet Service GmbH, Aktienstr. 125, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MB6191 am 27.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Stiven Stosic, Unbekannt, 99999 Unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DT878 am 27.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Ingo Specht, Elisabeth-Selbert-Straße 2, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DT912 am 30.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Tomasz Piotr Turkosz, Düsseldorfer Straße 12, 45481 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DW118 am 30.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO
Die an Dmytro Mishchenko, geb. am 26.12.1986, wohnhaft in Belarus, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 30.03.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 30.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Simmo
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Tomasz Piotr Turkosz, Düsseldofer Straße 12, 45481 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV998 am 30.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Tomasz Piotr Turkosz, Breslauer Straße 9, 44809 Bochum unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV996 am 30.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Aydan Bahredin Mehmedali, Unbekannt, 99999 Unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-EA9999 am 30.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Achmet Tsil, Unter den Ulmen 122, 47137 Duisburg, unter dem Aktenzeichen 32-3/005329351/24 am 31.03.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 31.03.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 31.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Alexey Kliteynikov, Gerichtsstr. 11, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/005329093/24 am 31.03.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 31.03.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 31.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
Vergabe einer zusätzlichen amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung: Saarn, Flur: 10, Flurstück(e): 723
Alte Bezeichnung: Waldbleeke 47
Neue Bezeichnung: Waldbleeke 47, Waldbleeke 49
Mülheim an der Ruhr, den 17.03.2026
Der Oberbürgermeister
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Im Auftrag
Schimanski