Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Oberhausen.
Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 02.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 65 OB Grünzug Neue Mitte zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens beschlossen.

Der GFNP-Änderungsbereich 65 OB befindet sich im Oberhausener Stadtteil Alt-Oberhausen und wird im Wesentlichen begrenzt durch die Osterfelder Straße im Westen, die Ripshorster Straße im Norden, die Verbindung zwischen Ripshorster Straße und Brammenring im Westen und den Brammenring im Süden. Die Stadt Oberhausen hat mit dem Masterplan Neue-Mitte durch das Büro AS+P (Albert Speer und Partner) und dem darauf aufbauenden Rahmenplan von DZH (De zwarte Hond) zwei städtebauliche Entwicklungskonzepte im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 11 BauGB beschlossen, die eine neue Ausrichtung der Flächenentwicklung vorsehen. Gemäß diesen Planungen soll die Neue Mitte zu einem vollwertigen Stadtteil weitergeführt werden, der insbesondere einen neuen Schwerpunkt auf verschiedene Wohnformen in Verbindung mit den dazu notwendigen Infrastruktureinrichtungen legt. Mit der GFNP-Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen für die neue städtebauliche Ausrichtung geschaffen werden.
Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.
Die Planunterlagen (Vorentwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht) werden in der Zeit vom 13.04. bis 13.05.2026 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.
Alle Planunterlagen können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung:
Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite
Vororttermine sind, aufgrund von Zugangsbeschränkungen des technischen Rathauses, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr, donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Unter der Telefon: 0208 / 455 – 6112 (Herr Mohr) oder der Tel.: 0208 / 455 – 6139 (Frau Lemser) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden.
Die Termine und Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Telefon: 0201 / 886-1210 bzw. 0201 / 886-1212) zu erfragen.
Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:
Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112, E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de und
Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139, E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 13.05.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
- bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 unter:
http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung des Vorentwurfs der GFNP- Änderung führen, d.h. Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mülheim an der Ruhr, den 23.03.2026
Der Oberbürgermeister
I.V.
David Lüngen