Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ---- --- ------ gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 19.02.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstr. 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 19.02.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Altunbey

Datum
Donnerstag 19.02.2026 - 12:00
Amtsblatt