Die an ---- ------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 19.02.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 19.02.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Simmo

Datum
Donnerstag 19.02.2026 - 12:00
Amtsblatt