Beschlüsse
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 10.02.2026 den Entwurf für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Freizeitbereich Entenfang-Süd – K 5a“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich sollen die Unterlagen des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt werden.
„Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 16.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025 stattgefunden hat.
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen sind.
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass eine erste Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 16.05.2025 bis 30.06.2025 durchgeführt wurde. Die während dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung in der Anlage 1 zusammengefasst. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung nimmt diese zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren entsprechend den Stellungnahmen fortzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hierüber zu unterrichten. Von einer öffentlichen Bekanntgabe dieses Beschlusses gemäß § 52 Abs. 2 GO NW wird abgesehen.
Die endgültige Entscheidung über die Abwägung obliegt dem Rat der Stadt. Diese abschließende Entscheidung erfolgt dann zum Beschluss zur Aufhebung der Satzung.
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den in der Sitzung vorgelegten Entwurf für die Aufhebung des Bebauungsplanes "Freizeitbereich Entenfang - Süd - K 5a" mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und beauftragt die Verwaltung, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.“
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung entspricht dem des in Kraft getretenen Bebauungsplans „Freizeitbereich Entenfang-Süd – K 5a“. Er befindet sich an der westlichen Stadtgrenze in der Gemarkung Saarn (Flur 54, Flurstücke 129 – 132, 289, 372, 374 und 376) und umfasst eine Fläche von gut 16 ha.
Der Geltungsbereich liegt an der westlichen Stadtgrenze der Stadt Mülheim an der Ruhr. Westlich außerhalb des Geltungsbereichs verläuft eine mehrgleisige Bahntrasse, die bereits auf Duisburger Stadtgebiet liegt. Das Gewässer „Entenfang“ liegt nördlich außerhalb des Geltungsbereichs der Aufhebungssatzung. Östlich außerhalb verläuft die BAB 3, südlich angrenzend befinden sich umfangreiche Waldflächen.
Der Geltungsbereich selbst liegt mitten im Mülheimer Stadtwald. Er umfasst im Westen die Zufahrtsstraße „Bissingheimer Straße“, im Norden grenzt der Bereich an das Südufer des Entenfangsees und im Osten wird das Gebiet durch einen außerhalb des Plangebietes verlaufenden Fußweg begrenzt, der „Am Entenfang“ heißt. Im Süden verläuft der „Nachbarsweg“ teilweise im und teilweise außerhalb des Bereichs, ist jedoch nicht für die Allgemeinheit befahrbar.
Der räumliche Geltungsbereich des Entwurfes zur Aufhebung der Satzung des Bebauungsplans „Freizeitbereich Entenfang-Süd – K 5a“ ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Wesentliche Ziele der Planung
Mit der Durchführung des Aufhebungsverfahrens werden folgende Ziele verfolgt:
- Aufhebung des Bebauungsplans „Freizeitbereich Entenfang-Süd – K 5a“
- Steuerung der städtebaulichen Entwicklung künftig nach §§ 34 und 35 BauGB
Das Ziel dieser Aufhebungssatzung ist die Planaufhebung des Bebauungsplans „Freizeitbereich Entenfang-Süd – K 5a, der gerichtlich inzident für unwirksam erklärt wurde. Nach dem Beschluss dieser Aufhebungssatzung wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß §§ 34 und 35 BauGB zu beurteilen sein. Der Bereich des Campingplatzes ist schon derzeit nach § 34 BauGB als faktisches Wochenendhausgebiet zu beurteilen und wurde am 30.01.2023 als Wochenendhaus-Platz genehmigt.
Zeit und Ort der Veröffentlichung
Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans „Freizeitbereich Entenfang-Süd – K 5a“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 02.03.2026 bis einschließlich 02.04.2026
Veröffentlichungsort:
https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/beteiligung
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen für die Aufhebung des Bebauungsplans „Freizeitbereich Entenfang-Süd – K 5a“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Vororttermine sind, aufgrund von Zugangsbeschränkungen des technischen Rathauses, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Unter der Tel.: 0208 / 455 – 6140 (Frau Rödel) und 0208 / 455 - 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes
https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/beteiligung
oder die E-Mail-Adresse:
bauleitplanung@muelheim-ruhr.de
genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung u.a. hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung |
|
| Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft |
|
| Schutzgut Boden/Fläche |
|
| Schutzgut Wasser |
|
| Schutzgut Luft und Klima |
|
| Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
|
Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Stellungnahmen:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Hinweis gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mülheim an der Ruhr, den 19.02.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
