Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 nach der Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss am 01.12.2025 einstimmig den Beschluss gefasst, die Kommunalwahlen vom 14.09.2025 (Hauptwahl des Oberbürgermeisters, Wahl des Rates der Stadt und Wahlen der drei Bezirksvertretungen) sowie die Stichwahl des Oberbürgermeisters vom 28.09.2025 mit den vom Wahlausschuss in seinen Sitzungen am 16.09.2025, 22.09.2025 und 07.10.2025 (Fortsetzung der Sitzung vom 02.10.2025) für die jeweiligen Wahlen festgestellten Wahlergebnissen für gültig zu erklären.
 

Gemäß § 65 der Kommunalwahlordnung wird dieser Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung gemäß § 65 Kommunalwahlordnung gilt als Bekanntgabe im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes, soweit der Beschluss nicht zugestellt ist.
 

Gegen den Beschluss der Vertretung der Stadt Mülheim an der Ruhr kann gemäß § 41 des Kommunalwahlgesetzes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, erhoben werden.

Die Klage ist dort schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so wird empfohlen, sie in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Falls diese Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Kläger zugerechnet werden.
 

Mülheim an der Ruhr, den 08.01.2026
Der Wahlleiter
Lüngen

Datum
Donnerstag 15.01.2026 - 12:00
Amtsblatt