Der am 21.11.2025 für ----- -------- ----- ------- -------- -- --------- - -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 117000980654 erlassene Wohngeldbescheid bzw. Ablehnungsbescheid kann nicht zugestellt werden, da ---- ---- nach unbekannt verzogen ist.

Der Wohngeldbescheid bzw. Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Er kann von dem Betroffenen beim Sozialamt Fachbereich Wohngeld – Ruhrstr. 1, Zimmer 134 eingesehen werden.
 
Mülheim an der Ruhr, den 14.01.2026 
Der Oberbürgermeister 
Im Auftrag
Trovato

Datum
Montag 12.01.2026 - 12:00
Amtsblatt