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Öffentliche Bekanntmachung zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 im Wahlkreis 117 Mülheim - Essen I - Aufstellung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge -
Nachdem der Bedingungseintritt nach § 26 Absatz 1 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) gemäß der Anlage 19 BWO festgestellt worden ist, werden gemäß § 26 des Bundeswahlgesetzes (BWG) und § 38 der Bundeswahlordnung (BWO) die zugelassenen Kreiswahlvorschläge öffentlich bekanntgemacht.
Der Kreiswahlausschuss hat für die Bundestagswahl 2025 in Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 24.01.2025 die nachstehenden Kreiswahlvorschläge zugelassen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------- -------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 14.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/91651/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------ ------- ------- ----------, zuletzt wohnhaft Mellinghofer Straße 187, 45475 Mülheim an der Ruhr, jetziger Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 07.01.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/52714/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Rechtswahrungsanzeige mit Zahlungsanforderung bezüglich der beendeten Beistandschaft vom 04.06.2024 gemäß § 33 SGB II
Die an ----- ---------- ------ zuletzt wohnhaft gewesen in ----------------- -- -- ----- -------- zuzustellende Rechtswahrungsanzeige mit Zahlungsanforderung bezüglich der beendeten Beistandschaft vom 04.06.2024 (Aktenzeichen: 57-21/117070/E2) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers Thailand ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- -------- ---------- ------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-JI301 am 30.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung
Der an ------------------ ------- ------- -------- ---------------------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 30.01.2025 (Aktenzeichen: 57-15/123290/91) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ---- ----------- --------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM200 am 30.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---- ------- ----------- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-TD1112 am 30.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an --- ------ gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 16.01.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“
vom 27.01.2025
I
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 den Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Nach § 10 in Verbindung mit § 8 Absatz 2 BauGB ist eine Genehmigung des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ durch die Höhere Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.
II