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Beschluss zur Einstellung von Bauleitplanverfahren

                                                                                                                          B e k a n n t m a c h u n g 

 

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000322076, für die steuerpflichtige Person ------- ------ ------- -------- -------- -- ------------- ---- --- --- ---- ------------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1496550344169, für die steuerpflichtige Person ----- --------- ------- -------- -------- -- ---------- ---- ---- ---------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000322172, für die steuerpflichtige Person ---- ----- ------- -------- -------- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000321401, für die steuerpflichtige Person ---- ----- ------- -------- -------- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000102780, für die steuerpflichtige Personen ------ ------- -- ------- ------ --- ------ -- ---- ------- ------- -------- -------- -- -------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln sind. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung einer Anordnung

Die gegen ---- --------- ------- -------- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- am 11.02.2025 unter Aktenzeichen 33-1.177/24p ergangene Anordnung mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung

Das Schreiben vom 11.02.2025 mit gleichzeitigem Gebührenbescheid, Aktenzeichen 33-1.59/25 an ---- --------- ------- -------- ----------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist  ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------- -------------------------------------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006442203/77 am 14.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005319049/44 am 14.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.