Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Ankündigung der beabsichtigten Einziehung von in Wald- und Forstgebieten der Stadt Mülheim an der Ruhr liegenden Straßen- und Wegeverbindungen
Die im folgenden aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen sind aufgrund historischer Entwicklungen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Verkehrsbedeutung dieser Flächen ist jedoch entfallen. Gemäß §7 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NW) sind die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen in den angegebenen Erstreckungen dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Nach erfolgter Einziehung werden die Flächen der Öffentlichkeit im Rahmen der tatsächlichen heutigen Nutzung ohne Einschränkungen weiter zur Verfügung stehen.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- -------- ------- ------- -------- ------- -- ------------ --- ----- ---------- -- --------- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 14.11.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 126364/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ----- ------ -------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- ---------- --, zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 14.11.2024 (Aktenzeichen: 57-21/101163/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung
Die an -------- ------- --------- ------- ---------------- - -- ----- -------- unter dem Aktenzeichen 32-14/214004387 gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen
Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 21.10.2024 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ ----- -------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DP508 am 13.11.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Zustellung der Sicherstellungsinformation
Die an ----- ------- ------- --------- ------- -- -- ----- -------- unter dem Aktenzeichen 32-14/214003976 gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Sicherstellungsinformation vom 11.11.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 27.09.2024 für den Veranlagungszeitraum 01.06.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000571206, für die steuerpflichtige Person ----- ------ ------- -------- -------- -- ------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Bekanntmachung über die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Grünanlagen
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung am 04.11.2024 beschlossen, den bisher namenlosen Verbindungsweg zwischen den Straßen „Marktplatz“, in Höhe Hausnummer 10, und „Albertstraße“, in Höhe Hausnummer 17, (siehe beigefügten Lageplan) mit dem Namen
„Knut-Binnewerg-Weg“
zu versehen und wie folgt mit einem Erläuterungstext zu beschildern:
Bezirksbürgermeister 1999-2009
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------- ---------------- ------------------- ----------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006431539/109 am 05.09.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ ---- ------- -------- ------- -- ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 11.11.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 127222/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.