Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- ------------------------------- -------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005317092/109 am 10.02.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“

Beschlüsse

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 den Bebauungsplan „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sollen die Unterlagen des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt werden.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------- ---- ------- -- ---- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-I301 am 07.02.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Einziehung von in Wald- und Forstgebieten der Stadt Mülheim an der Ruhr liegenden Straßen

Gemäß § 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.327) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184) werden die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen in den angegebenen Erstreckungen dem öffentlichen Verkehr entzogen: 
 

1. Artur-Brocke-Allee in der Erstreckung von Hausnummer 81 (Fernsehturm) bis Blötter Weg

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Die an ------ ------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 13.01.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Öffentliche Zustellung

Der gegen ---- ----- --------- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-US58 am 06.02.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000394792, für die steuerpflichtige Person ------ ------ ------ ------- -------- -- ---------- ------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000439769, für die steuerpflichtige Person ---- ---------- ----- ----- ------- -------- -- --------------- ---- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000081263, für die steuerpflichtige Person ----- --------- ---------------------- --- ------------ ------- -------- -- -------------- ---- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000081134, für die steuerpflichtige Person ----- --------- ---------------------- --- ------------ ------- -------- -- -------------- ---- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.