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Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“
vom 27.01.2025
I
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 den Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Nach § 10 in Verbindung mit § 8 Absatz 2 BauGB ist eine Genehmigung des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ durch die Höhere Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.
II
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ ----------- ------------- ---- ----- ------ unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-LS301 am 09.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an -------- -------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 23.01.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Einstellungsbescheid der Leistungen nach dem SGB II
Öffentliche Zustellung des Bescheids über die Einstellung der Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) vom 22.01.2025
Der an ---- ------ ---------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- ------------ ------- ---, zuzustellender Einstellungsbescheid (Aktenzeichen: 7603361111156) kann nicht zugestellt werden, da Frau Todorovic nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 10 Absatz 2 des Landeszustellungsgesetz öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ----- ------ ------- ----------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 18.12.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/52167/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an -------- -------- ------- ----------- ---- --- ---------- --------- --------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/54932/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an --------- ------ ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 21.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/50282/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/50322/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------- ---------- ------- ----------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/86406/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ---- -------- ------- ----------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/88459/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Den an ----- ------ ------- ----------- ---- --- ---------- unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.11.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/54068/24)
konnten nicht zugestellt werden. Der jetzige Aufenthalt des Empfängers ist unbekannt.
Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.