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Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“

vom 27.01.2025

I

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 den Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

Nach § 10 in Verbindung mit § 8 Absatz 2 BauGB ist eine Genehmigung des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ durch die Höhere Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.

 

II

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ----------- ------------- ---- ----- ------ unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-LS301 am 09.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an -------- -------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 23.01.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Einstellungsbescheid der Leistungen nach dem SGB II

Öffentliche Zustellung des Bescheids über die Einstellung der Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) vom 22.01.2025

Der an ---- ------ ---------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- ------------ ------- ---, zuzustellender Einstellungsbescheid (Aktenzeichen: 7603361111156) kann nicht zugestellt werden, da Frau Todorovic nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist.

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 10 Absatz 2 des Landeszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. 

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ----- ------ ------- ----------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 18.12.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/52167/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an -------- -------- ------- ----------- ---- --- ---------- --------- --------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.01.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/54932/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Die an --------- ------ ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 21.01.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/50282/24)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/50322/24)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------- ---------- ------- ----------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.01.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/86406/22)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ---- -------- ------- ----------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.01.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/88459/22)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Den an ----- ------ ------- ----------- ---- --- ---------- unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.11.2025 

  • (Aktenzeichen 37-52.01/54068/24) 

konnten nicht zugestellt werden. Der jetzige Aufenthalt des Empfängers ist unbekannt. 

Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.