Die Bezirksvertretung 1 hat in ihrer Sitzung am 31.03.2025 festgestellt, dass die Voraussetzungen der Wählbarkeit von Herrn Dominic Viertmann nach der Wahl durch Fortzug am 01.02.2025 aus der Stadt Mülheim an der Ruhr weggefallen sind. Herr Viertmann verliert demnach durch den nachträglichen Verlust der Wählbarkeit im Sinne des § 12 KWahlG seinen Sitz in der Bezirksvertretung.
Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 41 Absatz 1 und 46 a Absatz 1 KWahlG kann gegen diese Feststellung innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, erhoben werden.
Mülheim an der Ruhr, 04.04.2025
Der Oberbürgermeister und Wahlleiter
Im Auftrag
Döbbe
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Montag 14.04.2025 - 12:00