Aufhebung der Allgemeinverfügung

Betretungsverbot des durch Bauzäune abgesperrten Spielplatzes an der Charlottenstraße und des dahinterliegenden Bolzplatzes

Die Allgemeinverfügung vom 29.08.2024 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, da die Gesundheitsgefährdung nicht mehr besteht.

Mülheim an der Ruhr, den 12.03.2025
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Anja Franke Beigeordnete

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Mittwoch 12.03.2025 - 12:00