Betretungsverbot des durch Bauzäune abgesperrten Spielplatzes an der Charlottenstraße und des dahinterliegenden Bolzplatzes
Die Allgemeinverfügung vom 29.08.2024 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, da die Gesundheitsgefährdung nicht mehr besteht.
Mülheim an der Ruhr, den 12.03.2025
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Anja Franke Beigeordnete
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Mittwoch 12.03.2025 - 12:00