Amtsblatt 2025/11

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Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Mark Novak, Kämpchenstraße 62, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/001142311/36 am 19.11.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 19.11.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 18.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Ricky Gronau, geboren am 22.06.2001 zuzustellende Gebührenbescheid vom 17.03.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/4867/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 17.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an Herr Matthias Hans-Joachim Repp zuletzt wohnhaft gewesen in Grenzstraße 105, 46045 Oberhausen zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 10.03.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 121834/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Krüger (Zimmer Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 19.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krüger

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an Herr Matthias Hans-Joachim Repp zuletzt wohnhaft gewesen in Grenzstraße 105, 46045 Oberhausen zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 10.03.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 121834/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Krüger (Zimmer Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 19.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krüger

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Herrn Klaus Ernstb Pijlman, Denkhauser Höfe 3, 45475 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-KP1904 am 21.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Versagung Ihres Antrags auf Kostenübernahme der Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023

Öffentliche Zustellung des Versagungsbescheids der Kostenübernahme der Heiz- und Betriebskostenabrechnung vom 21.03.2025 

Der an Herrn Ferruh Elieyioglu, zuletzt wohnhaft gewesen in 45476 Mülheim an der Ruhr, Neustadtstraße 97, zuzustellender Versagungsbescheid über die Kostenübernahme der Heiz- und Betriebskostenabrechnung vom 03.02.2025 (Aktenzeichen: 7603367109922) kann nicht zugestellt werden, da Herr Elieyioglu unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.

Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 10 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Sozialagentur Styrum, Kaiser Wilhelm-Straße 27, Zimmer 10, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Marks

Widerruf der Kautionsgarantie vom 07.02.2023

Öffentliche Zustellung des Widerrufs der Kautionsgarantie vom 21.03.2025 

Der an Herrn Ferruh Elieyioglu, zuletzt wohnhaft gewesen in 45476 Mülheim an der Ruhr, Neustadtstraße 97, zuzustellender Widerrufsbescheid der Kautionsgarantie für die Wohnung Neustadtstraße 97 in 45476 Mülheim an Ruhr (Aktenzeichen: 7603367109922) kann nicht zugestellt werden, da Herr Elieyioglu unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.

Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 10 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Sozialagentur Styrum, Kaiser Wilhelm-Straße 27, Zimmer 10, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Marks

Versagung Ihres Antrags auf Bürgergeld vom 07.02.2025

Öffentliche Zustellung des Versagungsbescheids vom 21.03.2025 

Der an Herrn Ferruh Elieyioglu, zuletzt wohnhaft gewesen in 45476 Mülheim an der Ruhr, Neustadtstraße 97, zuzustellender Versagungsbescheid (Aktenzeichen: 7603367109922) kann nicht zugestellt werden, da Herr Elieyioglu unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.

Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 10 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Sozialagentur Styrum, Kaiser Wilhelm-Straße 27, Zimmer 10, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Marks

Öffentliche Zustellung

Der gegen Herrn Leonid Anatoljewitsch Tafler, Hermannstraße 95, 45479 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-TD464 am 24.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung eines Wohngeldbescheides

Der am 04.03.2025 für Frau Samantha Rosa Gallo, ehemals wohnhaft Hagdorn 47 in 45468 Mülheim an der Ruhr, unter Aktenzeichen 117000241607 erlassene Wohngeldbescheid beziehungsweise Ablehnungsbescheid kann nicht zugestellt werden, da Frau Gallo nach unbekannt verzogen ist.

Der Wohngeldbescheid beziehungsweise Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Er kann von dem Betroffenen beim Sozialamt Fachbereich Wohngeld – Ruhrstraße 1, Zimmer 129 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ziem

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Roland Joachim Konrad Spindler, Wacholderring 8, 45481 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/006448821/44 am 26.03.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 26.03.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 26.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Herrn Xinnan Wang, Unbekannt, 99999 Unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-XN6677 am 27.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 27.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Harry Streicker, geboren 08.07.1964 zuzustellende Gebührenbescheid vom 11.03.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/3315/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Marvin Faets, geboren 14.03.2000 zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.03.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/61248/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Julia Schmidt, geboren 14.08.1985 zuzustellende Gebührenbescheid vom 13.03.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/4350/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Al Hamid Mahir, geboren 07.01.2001 zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.02.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/55913/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Herrn Naviin Rajamohan, Rellinghauser Straße 177, 45136 Essen unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-NK3014 am 19.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 31.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Rechtswahrungsanzeige

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß  132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an Daniel Ljubisevic gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 13.03.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 31.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Altunbey

Satzung vom 05.03.2025 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444) und der §§ 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NRW. S. 155), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 20.02.2025 folgende Satzung beschlossen:

Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 17.02.1982 (Amtsblatt Nummer 7/1982), zuletzt geändert durch Satzung vom 10.01.2024 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr (Amtsblatt Nummer 2024/02 vom 29.01.2024), wird wie folgt geändert:

Artikel 1

Änderung des Gebührentarifs nach § 1 Absatz 1

1.   Die Tarifstelle 22 erhält die folgende Fassung:

22Vorkaufsrechtsbescheinigung

60,00 

Euro 

je wirtschaftlicher Einheit

 Hinweis: Für weitere Leistungen des Amtes 62 aus dem Bereich Bodenrecht/ Bodenordnung und andere werden Gebühren nach Tarifstelle 1 dieses Gebührentarifs beziehungsweise nach anderen Bestimmungen erhoben. 

2. Die gesamte Tarifstelle 25 wird durch folgende Fassung ersetzt:

25Verbindliche Bauleitplanung – Verwaltungskostenpauschale  
 

Verwaltungskostenpauschale bei qualifizierten und einfachen Bebauungsplänen gem. § 30 Abs. 1 und 3 BauGB sowie Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gem. § 12 u. § 30 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Verfahren nach §§ 8 („Normalverfahren“); 13 und 13a BauGB (vereinfachtes/ beschleunigtes Verfahren).

Die Verwaltungskostenpauschale beruht auf den verwaltungsseitigen Stundensätzen zur Abrechnung mit externen Kunden (Stand 19.07.2023).

Fläche in haEuro
a)  < 15.476
b) ≥ 16.695
c) ≥ 27.915
d) ≥ 39.135
e) ≥ 410.354
f) ≥ 511.574
g) ≥ 612.794
h) ≥ 714.014
i) ≥ 815.233
j) ≥ 916.453
Über 10 haKostenpauschale nach j) zzgl. für jeden angefangenen ha 2.500 Euro/ ha
 

3. Die gesamte Tarifstelle 26 wird durch folgende Fassung ersetzt:

26Erstellung von Bebauungsplänen  
26.1

Erstellung von qualifizierten und einfachen Bebauungsplänen gem. § 30 Abs. 1 und 3 BauGB sowie Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gem. § 12 u. § 30 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Verfahren nach §§ 8 („Normalverfahren“); 13 und 13a BauGB (vereinfachtes/ beschleunigtes Verfahren) durch das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.

Die Gebühr für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist nach der Fläche des Plangebiets in Hektar zu berechnen und zusätzlich zur Verwaltungskostenpauschale zu entrichten.

Fläche in haEuro
a)  < 15.335
b) ≥ 18.799
c) ≥ 214.502
d) ≥ 319.413
e) ≥ 423.866
f) ≥ 528.000
g) ≥ 631.893
h) ≥ 735.595
i) ≥ 839.137
j) ≥ 942.542
Über 10 haGebühr nach j) zzgl. für jeden angefangenen ha 3.000 Euro/ ha
 
26.2

Aufschlüsselung der Gebühr gemäß Verfahrensschritten

Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches60 %
Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches30 %
Plan zur Beschlussfassung (Satzungsbeschluss) durch den Rat10 %
 

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung vom 05.03.2025 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 17.02.1982, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.01.2024, wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) gegen diese Satzungsänderung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer/seiner Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn 

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzungsänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

 oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Mülheim an der Ruhr, den 05.03.2025                         
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten

Aufgrund des § 16 Absatz 9 der Satzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, wird hiermit auf den Ablauf des Nutzungsrechts im Jahre 2025 hingewiesen. Nutzungsberechtigte oder Verantwortliche dieser Grabstätten werden gebeten das zugesandte Antwortformular unter folgender Anschrift zurückzusenden:

Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Zeppelinstraße 132
45470 Mülheim an der Ruhr

Bei Rückgabe von Grabstätten sind Nutzungsberechtigte und Verantwortliche satzungsgemäß verpflichtet, die Grabstätte zum Ablauf des Nutzungsrechtes abzuräumen, dem umliegenden Geländeniveau anzupassen und mit Rasen einzusäen. Nach dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung bei den ablaufenden Grabstätten gemäß § 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung berechtigt, über Grabmale und bauliche Anlagen entschädigungslos zu verfügen. Sofern Grabstätten stadtseits abgeräumt werden, haben die Nutzungsberechtigten oder Verantwortlichen dieser Grabstätte die Kosten dafür zu tragen. Sie werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und können im Voraus nicht angegeben werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Waage

 

Ablaufende Gräber 2025

Friedhof Speldorf

Feld              Grabnummer

01                0056,0057

01                0079,0080

01                0204,0205

01                0253,0254

01                0279,0280

01                0325,0326

01                0327,0328

02                0160-0164

02                0221-0223

02                0302,0303

02                0321

02                0429

02                0493,0494

03kl.U.          0040a-d

03kl.U.          0162a-d

03kl.U.          0163a-d

04                0039,0040

08                0099,0100

08                0131,0132

08                0509,0510

09                0067

09                0276,0277

10                0004

10                0153,0154

10                0222,0223

10                0291,0292

10                0322,0323

11                0061,0062

11                0258,0259

11                0336,0337

15                0031,0032

15                0197

16                0037,0038

16                0050-0052

16                0095,0096

16                0115,0116

16                0203,0204

16                0214,0215

16                0314,0315

17                0113,0114               

17                0116            

20                0248,0249

20                0250,0251

20                0361            

20                0362,0363

20                0502,0503

21                0086,0087

28                0087,0088

B                 1360

B                 1444,1446

C                 0510,0513

C                 0781-0785

C                 0909-0918

C                 1039

D                 0223,0226

D                 0361

D                 0429,0432

E                 0080,0082

E                 0128

F                 0106,0108

F                 0109,0111

G                 0259,0260

K                 0110,0111

K                 0117-0119

L                 0091

L                 0172,0173

L                 0335,0336

M                 0131,0132

N                 0073,0074

N                 0195

N                 0249,0250

O                 0093,0094

O                 0139,0140

S                 0014,0015

T                 0187,0188

U                 0164,0165

U                 0171

U                 0217,0218

U                 0221,0222

V                 0005,0006

V                 0169,0170

Wald            0029a-d

Z                 0043,0044

 

Friedhof Altstadt

Feld             Grabnummer           

08               0044a-d

08               0045a-d

08               0066a-d

08               0091a-d

08               0092a-d        

B                0131,0132

L                0124

P                0197-0200

 

Hauptfriedhof

Teil              Feld              Grabnummer

I                  01                0135

I                  08                0097,0098

I                  09                0085

I                  09                0297,0298

I                  09                0311

I                  09                0499,0500               

I                  09                0629,0630

I                  09                0642,0643

I                  09                0676,0677

I                  11                0207,0208

I                  12                0023,0024

I                  14                0371-0372a

I                  15                0051,0052

I                  16                0549,0550

I                  17                0099,0100

I                  17                0204,0205

I                  18                0048,0049

I                  kl.U.             0011a-d

I                  kl.U.             0134,a-d

II                 02                0064a-d

II                 03                0031,0032

II                 03                0106,0107

II                 06                0029,0030

II                 07                0298

II                 07                0344,0345

II                 07                0478,0479

II                 08                0019

II                 08                0547

II                 08                0902

II                 09                0382-0384

II                 09                0466,0467

II                 09                0664,0665

II                 09                0666

II                 09                0769

II                 09                1121,1122

II                 10                0294,0295

II                 10                0541,0542

II                 10                0715,0716

II                 10                0861

II                 11                0168-0170

II                 12                0008

II                 12                0013

II                 12                0108

II                 12                0180,0181

II                 13               0003,0004

II                 13                0098

II                 14                0022,0023

II                 14                0035,0036

II                 A                 0125,0126

II                 A                 0140,0141

II                 C                 0118,0119

II                 D                 0145-0148

II                 E                 0037,0038

II                 E                 0310

II                 F                 0053,0054

II                 H                 0127-0129

II                 L                 0179,0180

II                 L                 0259,0260

II                 M                0049,0050

II                 M                 0074,0075

II                 O                 0265,0266

II                 P                 0009-0012

II                 T                 0046,0047

III                01                0015,0016

III                01                0054,0055

III                01                0058,0059

III                01                0088,0089

III                01                0100

III                01                0133,0134

III                01                0193,0194

III                01                0452

III                01                0459,0460

III                01                0463,0464

III                01                0477

III                02                0327,0328

III                02                0527,0528

III                03                0290,0291

III                03                0561,0562

III                05                0089,0090

III                05                0156

III                05                0400-0402

III                06                0189,0190

III                06                0240,0241

III                06                0276

III                06                0288

III                06                0307,0308

III                06                0310,0311

III                06                0539

III                06                0607,0608

III                06                0613,0614

III                06                0640,0641

III                06                0657,0658

III                06                0733

III                07                0011,0012

III                07                0239,0240

III                07                0281,0282

III                07                0361,0362

III                07                0381,0382

III                08                0052,0053

III                10                0012,0013

III                10                0427,0428

III                10                0616

III                10                0808,0809

III                11                0108,0109

III                12                0058,0059

III                12                0151-0154

III                12                0424

III                12                0469-0472

III                13                0003,0004

III                13                0017

III                13                0065,0066

III                15                0219,0220

III                15                0487,0488

III                C                 0001,0002

III                C                 0039,0040

III                C                 0169-0173

IV                01                0027

IV                01                0044,0045

IV                01                0099,0100

IV                01                0349

IV                01                0394,0395

IV                03                0073

IV                03                0121,0122

 

Friedhof Styrum

Teil                 Feld             Grabnummer

                     01                0173,0174

                     02                0089,0090

                     02                0204,0205

                     02                0218,0219

                     02                0309

                     02                0311,0312

                     03                0033,0034

                     15                0020

                     15                0061,0062

                     16                0105,0106

                     19                0073,0074

                     20                0050,0051

                     21                0055

                     21                0056,0057

                     21                0061,0062

                     21                0069,0070

                     21                0083

                     B                 0226,0227

                     B                 0252,0253

                     B                 0254,0255

                     B                 0314,0315

                     C                 0040,0041

                     C                 0247,0248

                     C                 0313,0314

                     D                 0187,0188

                     E                 0114,0115

                     E                 0208-0212

                     E                 0236,0237

                     E                 0314,0315

                     F                 0062,0063

                     F                 0154,0155

                    G                 0089,0090                                 

II                 07                0109,0110

II                 08                0179,0180

II                 11                0003

II                 12                0176,0177

II                 15                0079,0080

 

Friedhof Dümpten 1

Feld             Grabnummer

01                0005,0006

01                0026

03                0095,0096

03                0173

03                0271-0273

03                0307

03                0308

04                0167,0168

04                0227

06                0054,0055

10                0043,0044

11                0061,0062

11                0073-0075

11                0133

11                0190

12                0040,0041

14                0250,0251

17                0090,0091

18                0052,0053

18                0058

19                0214

20                0044   

20                0230

20                0231,0232

21                0021

25                0040a-d

25                0041a-d

 

Friedhof Dümpten 2

Feld              Grabnummer

02                0004

02                0005,0006

02                0036,0037

05                0128a-d

 

Friedhof Heissen

Feld             Grabnummer

02                0033,0034

02                0375,0376

03                0213,0214

04                0128

04                0129,0130

04                0190,0191

07                0007,0008

08                0009,0010

08                0104,0105

09                0013,0014

09                0137,0138

09                0149,0150

10                0070,0071

10                0085,0086

12                0032

15                0107,0108

15                0253,0254

17                0049,0050

19                0028

19                0103,0104

20                0163,0164

20                0171

20                0237,0238

21                0249,0250

23                0098,0099

23                0119,0120

23                0149,0150

23                0155,0156

34                0064a-d

34                0065a-d

A                 0073,0074

A                 0391,0392

B                 0082

B                 0253

B                 1299-1333

C                 0164,0165

D                 0029,0030

E                 0120,0121

E                 0132,0133

E                 0402,0403

F                 0109-0112

F                 0406,0407

H                 0222,0223

 

Friedhof Broich

Feld             Grabnummer

01                0081

01                0118

01                0133,0134

02                0120,0121

02                0277-0279

09                0088,0089

A.T.             0015-0017

A.T.             0232,0233

A.T.             0464-0487

A.T.             00626

A.T.             0702

A.T.             0719,0720

A.T.             0785

A.T.             1074

B                0077

D                0237             

E                0138-0141

G                0083,0084

H                0127,0128

H                0428,0429

J                  2002,2004

K                 0302

K                 0372,0373

R                 0149,0150

S                 0020

                   

Aufhebung der Allgemeinverfügung

Betretungsverbot des durch Bauzäune abgesperrten Spielplatzes an der Charlottenstraße und des dahinterliegenden Bolzplatzes

Die Allgemeinverfügung vom 29.08.2024 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, da die Gesundheitsgefährdung nicht mehr besteht.

Mülheim an der Ruhr, den 12.03.2025
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Anja Franke Beigeordnete

Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises

Der Dienstausweis von Frau Susann Greenall, Seriennummer 21388, ausgestellt durch die Stadt Mülheim an der Ruhr, mit Gültigkeitsvermerk 01.05.2026, ist in Verlust geraten und wird hiermit für ungültig erklärt.

Der unbefugte Gebrauch des Dienstausweises wird strafrechtlich verfolgt. Sollte der Ausweis gefunden werden, bitte ich darum, ihn dem ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr zukommen zu lassen.

Mülheim an der Ruhr, 19.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jähnert

Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Mülheim an der Ruhr

Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15.11.2019

Aufgrund des §§ 7, 41 Abs. 1 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen- GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV.NRW. S. 202), des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. August 1999 (GV.NRW. S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2015 (GV.NRW. S. 836) sowie der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalens vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV.NRW. S. 90) hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 10.10.2019 folgende Gebührensatzung beschlossen:


§ 1 Gegenstand der Satzung
Für die in der Anlage 1 genannten Leistungen des Standesamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr nach dem Personenstandsgesetz werden von der Tarifstelle 5b der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) abweichende Gebührensätze festgelegt. Die Erhebung von Gebühren anderer Rechtsvorschriften für besondere Leistungen, die in dem Gebührentarif nicht aufgeführt sind, bleibt unberührt.


§ 2 Höhe der Gebühren
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. Bei mehreren, nebeneinander vorzunehmenden gebührenpflichtigen Handlungen werden die Gebühren einzeln nach dem in Betracht kommenden Gebührentarif erhoben.


§ 3 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer die Amtshandlung selbst oder durch einen Dritten, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, beantragt hat oder wer durch sie unmittelbar begünstigt wird.
(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.


§ 4 Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Erbringung der Leistung.
(2) Die Vornahme einer Amtshandlung kann von einer Vorauszahlung der Gebühr
abhängig gemacht werden.
(3) Der Gebührenschuldner hat Anspruch auf eine Quittung.


§ 5 Gebührenerstattung
Im Voraus entrichtete Gebühren werden anteilmäßig erstattet, wenn die Stadt die Durchführung der Amtshandlung aus Gründen widerruft, die nicht vom Gebührenschuldner zu vertreten sind.


§ 6 Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft.


Anlage 1

Gebührentarif zu § 2 der Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15.11.2019, zuletzt geändert am 12.03.2025

Nr.  / Amtshandlung  /Gebühr
Eheschließungen
1 Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung 60,00  Euro
2 Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts mit Ehefähigkeitszeugnis 78,00  Euro
3 Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts ohne Ehefähigkeitszeugnis 94,00  Euro
4 Vornahme der Eheschließung/Lebenspartnerschaft wenn das Standesamt Mülheim an der Ruhr nicht für die Anmeldung zuständig ist. 60,00  Euro
5 Vornahme der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten (wochentags ab 12.30 Uhr und samstags ganztägig), ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer Verlobten/eines Verlobten 300,00  Euro
5a Zusatzgebühr für Samstagstrauungen 100,00  Euro
Ehefähigkeitszeugnisse
6 Prüfung der Ehevoraussetzungen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 60,00  Euro
7 Prüfung der Ehevoraussetzungen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses unter Beachtung ausländischen Rechts 80,00  Euro
8 Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine ausländische Person 80,00 Euro

Namensrechtliche Erklärungen
9 Beurkundung oder Beglaubigung einer namensrechtlichen Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften, nach Paragrap 94 Bundesvertriebenengesetz oder nach Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch 43,00 Euro
10 Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung 15,00 Euro
Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
11 Geburt 75,00 Euro
12 Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft 70,00 Euro
13 Sterbefall 35,00 Euro
Sonstige Amtshandlungen
14 Erteilung einer Personenstandsurkunde bzw. einem beglaubigten Ausdruck/ einer Abschrift aus dem Personenstandsregister oder -buch oder einer Übersetzungshilfe 15,00 Euro
15 Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, Ausdrucks oder Abschrift, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird 7,50 Euro
16 Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte 15,00 Euro
Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn notwendige Angaben fehlen, je nach Aufwand
17 bis 30 Minuten 20,00 Euro
18 bis 60 Minuten 40,00 Euro
19 über 60 Minuten 60,00 Euro
20 Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie 15,00 Euro
21 Aufnahme und Beglaubigung einer eidesstattlichen Versicherung 24,00 Euro
22 Aufnahme eines Antrags für die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen durch die Landesjustizverwaltung 63,00 Euro
 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 

„Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15.11.2019 / Anlage 1 – Gebührentarif zu § 2 der Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15.11.2019, zuletzt geändert am 12.03.2025“

wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzungsänderung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzungsänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
 

Mülheim an der Ruhr, den 12.03.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Allgemeinverfügung Glasflaschenverbot Abi Open Air 2025

Ordnungsverfügung
(Allgemeinverfügung)

Verbot des Mitführens von Gläsern und Glasflaschen vor, während und nach der Veranstaltungen „Abi Open Air 2025“ am 11.04.2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Gelände der Schleuseninsel vom Parkplatz nördlicher Bereich bis zum Wasserbahnhof, der Schleusenbrücke sowie der Straße Auf dem Dudel von Hausnummer 31 bis 35 / Wilhelmstraße 1-3

Hiermit ordne ich allgemein an:

Das Mitführen von Gläsern und Glasflaschen mit und ohne Inhalt vor, während und nach der Veranstaltungen „Abi Open Air 2025“ am 11.04.2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Gelände der Schleuseninsel vom Parkplatz nördlicher Bereich bis zum Wasserbahnhof, der Schleusenbrücke sowie der Straße Auf dem Dudel von Hausnummer 31 bis 35 / Wilhelmstraße 1-3, ist verboten. 

Anordnung der sofortigen Vollziehung:

Gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse angeordnet. 

Diese Anordnung bewirkt, dass eine Klage gegen diese Ordnungsverfügung keine aufschiebende Wirkung hat.

Rechtsgrundlage:

§§ 1, 14 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW)

§ 80 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)


Bekanntmachung:

Gemäß § 41 Absatz 4 Seite 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt diese Allgemeinverfügung am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben. 

Begründung:

Bei der Vielzahl von Personen, die zum Teil dicht gedrängt stehend an dieser Veranstaltung teilnehmen, ist auch aus der Erfahrung der Veranstaltungen in den vergangenen Jahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass eine Vielzahl von Gläsern und Glasflaschen fallen gelassen oder weggeworfen werden. Es besteht hier die konkrete Gefahr, dass durch die auf dem Boden liegenden, zum Teil äußerst scharfkantigen Scherben, beim Auftreten mit Sandalen, leichtem Schuhwerk oder bei Stürzen sich Personen nicht unerhebliche Schnittverletzungen zufügen. Zudem können die Scherben die Reifen von Einsatzfahrzeugen der Rettungskräfte schädigen mit der Folge, dass Rettungsfahrten nicht oder nur verzögert durchgeführt werden können. Je höher das zu schützende Gut (Leib, Leben und Gesundheit) ist, desto geringer sind die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts zu stellen. Die oben getroffenen Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und angemessen, um die Gefährdung abzuwenden.

Grundsätzlich hat eine eventuell eingelegte Klage aufschiebende Wirkung. Ist aber das öffentliche Interesse größer als das Interesse, die Anordnung erst nach Eintritt der Unanfechtbarkeit oder Rechtskraft beachten zu müssen, so kann die zuständige Behörde die sofortige Vollziehung anordnen. Im vorliegenden Fall hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, vor möglichen Gesundheitsgefahren geschützt zu werden, was die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit zwingend erfordert.

Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung):

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist gegen die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr zu richten.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen-ERVVO VG/FG eingereicht werden.

Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet.

Ich weise Sie ausdrücklich daraufhin, dass gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Klage keine aufschiebende Wirkung hat.

Sie können beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf den Antrag stellen, dass die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise angeordnet wird.

Mülheim an der Ruhr, 21.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Wyrsch

Bekanntmachung der Wahlkreisergebnisse der Bundestagswahl in der Stadt Mülheim an der Ruhr am 23.02.2025

Gemäß § 79 Absatz 1 Nummer 1 der Bundeswahlordnung (BWO) gebe ich das vom Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2025 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl bekannt.

Wahlkreis Mülheim - Essen I

Wahlberechtigte177.448
Wähler145.633
Ungültige Erststimmen1.277
Gültige Erststimmen144.356
Ungültige Zweitstimmen760
Gültige Zweitstimmen144.873

I. Von den gültigen Erststimmen entfielen auf:

BewerberPartei/KennwortErststimmen
Fiedler, SebastianSPD47.047
Timmermann-Fechter, AstridCDU41.707
Maue, BjörnGRÜNE13.280
vom Berg, JoachimFDP4.958
Zielke, ReinardAfD25.140
Johren, AndreasDie Linke9.854
Eitner, MaximilianFREIE WÄHLER2.370

II. Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)34.203
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)40.689
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)15.927
Freie Demokratische Partei (FDP)6.189
Alternative für Deutschland (AfD)24.695
Die Linke (Die Linke)11.360
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)2.090
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)882
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)249
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer (Team Todenhöfer)289
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)730
Volt Deutschland (Volt)770
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)81
Partei des Fortschritts (PdF)219
BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)148
Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)6.214
MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)58
WerteUnion (WerteUnion)80

Mülheim an der Ruhr, den 24.03.2025
Kreiswahlleiter
David Lüngen

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 07.02.2025 – Ordnungsnummer: 62–11.96.431 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Duisburger Straße 191 mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung: Speldorf
Flur: 21
Flurstücksnummern: 356, 358, 359

ist gemäß § 83 BauGB am 24.03.2025 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im oben angegebenen Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Mülheim an der Ruhr, den 27.03.2025
Umlegungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Vorsitzende
gezeichnet Witt