Der an Herr Matthias Hans-Joachim Repp zuletzt wohnhaft gewesen in Grenzstraße 105, 46045 Oberhausen zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 10.03.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 121834/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Krüger (Zimmer Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 19.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krüger
Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Mittwoch 19.03.2025 - 12:00