Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 07.02.2025 – Ordnungsnummer: 62–11.96.431 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Duisburger Straße 191 mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung: Speldorf
Flur: 21
Flurstücksnummern: 356, 358, 359

ist gemäß § 83 BauGB am 24.03.2025 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im oben angegebenen Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Mülheim an der Ruhr, den 27.03.2025
Umlegungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Vorsitzende
gezeichnet Witt

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Freitag 28.03.2025 - 12:00