Der am 04.03.2025 für ---- -------- ---- ------ ------- -------- ------- -- -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 117000241607 erlassene Wohngeldbescheid beziehungsweise Ablehnungsbescheid kann nicht zugestellt werden, da Frau Gallo nach unbekannt verzogen ist.
Der Wohngeldbescheid beziehungsweise Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Er kann von dem Betroffenen beim Sozialamt Fachbereich Wohngeld – Ruhrstraße 1, Zimmer 129 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 24.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ziem
Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Montag 24.03.2025 - 12:00