Allgemeinverfügung Glasflaschenverbot Abi Open Air 2025

Ordnungsverfügung
(Allgemeinverfügung)

Verbot des Mitführens von Gläsern und Glasflaschen vor, während und nach der Veranstaltungen „Abi Open Air 2025“ am 11.04.2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Gelände der Schleuseninsel vom Parkplatz nördlicher Bereich bis zum Wasserbahnhof, der Schleusenbrücke sowie der Straße Auf dem Dudel von Hausnummer 31 bis 35 / Wilhelmstraße 1-3

Hiermit ordne ich allgemein an:

Das Mitführen von Gläsern und Glasflaschen mit und ohne Inhalt vor, während und nach der Veranstaltungen „Abi Open Air 2025“ am 11.04.2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Gelände der Schleuseninsel vom Parkplatz nördlicher Bereich bis zum Wasserbahnhof, der Schleusenbrücke sowie der Straße Auf dem Dudel von Hausnummer 31 bis 35 / Wilhelmstraße 1-3, ist verboten. 

Anordnung der sofortigen Vollziehung:

Gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse angeordnet. 

Diese Anordnung bewirkt, dass eine Klage gegen diese Ordnungsverfügung keine aufschiebende Wirkung hat.

Rechtsgrundlage:

§§ 1, 14 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW)

§ 80 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)


Bekanntmachung:

Gemäß § 41 Absatz 4 Seite 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt diese Allgemeinverfügung am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben. 

Begründung:

Bei der Vielzahl von Personen, die zum Teil dicht gedrängt stehend an dieser Veranstaltung teilnehmen, ist auch aus der Erfahrung der Veranstaltungen in den vergangenen Jahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass eine Vielzahl von Gläsern und Glasflaschen fallen gelassen oder weggeworfen werden. Es besteht hier die konkrete Gefahr, dass durch die auf dem Boden liegenden, zum Teil äußerst scharfkantigen Scherben, beim Auftreten mit Sandalen, leichtem Schuhwerk oder bei Stürzen sich Personen nicht unerhebliche Schnittverletzungen zufügen. Zudem können die Scherben die Reifen von Einsatzfahrzeugen der Rettungskräfte schädigen mit der Folge, dass Rettungsfahrten nicht oder nur verzögert durchgeführt werden können. Je höher das zu schützende Gut (Leib, Leben und Gesundheit) ist, desto geringer sind die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts zu stellen. Die oben getroffenen Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und angemessen, um die Gefährdung abzuwenden.

Grundsätzlich hat eine eventuell eingelegte Klage aufschiebende Wirkung. Ist aber das öffentliche Interesse größer als das Interesse, die Anordnung erst nach Eintritt der Unanfechtbarkeit oder Rechtskraft beachten zu müssen, so kann die zuständige Behörde die sofortige Vollziehung anordnen. Im vorliegenden Fall hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, vor möglichen Gesundheitsgefahren geschützt zu werden, was die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit zwingend erfordert.

Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung):

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist gegen die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr zu richten.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen-ERVVO VG/FG eingereicht werden.

Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet.

Ich weise Sie ausdrücklich daraufhin, dass gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Klage keine aufschiebende Wirkung hat.

Sie können beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf den Antrag stellen, dass die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise angeordnet wird.

Mülheim an der Ruhr, 21.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Wyrsch

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Freitag 21.03.2025 - 12:00