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Amtsblatt 2025_11.pdf | 136.32 KB |
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Mark Novak, Kämpchenstraße 62, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/001142311/36 am 19.11.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 19.11.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 18.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Ricky Gronau, geboren am 22.06.2001 zuzustellende Gebührenbescheid vom 17.03.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/4867/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 17.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an Herr Matthias Hans-Joachim Repp zuletzt wohnhaft gewesen in Grenzstraße 105, 46045 Oberhausen zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 10.03.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 121834/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Krüger (Zimmer Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 19.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krüger
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an Herr Matthias Hans-Joachim Repp zuletzt wohnhaft gewesen in Grenzstraße 105, 46045 Oberhausen zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 10.03.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 121834/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Krüger (Zimmer Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 19.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krüger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Klaus Ernstb Pijlman, Denkhauser Höfe 3, 45475 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-KP1904 am 21.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Versagung Ihres Antrags auf Kostenübernahme der Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023
Öffentliche Zustellung des Versagungsbescheids der Kostenübernahme der Heiz- und Betriebskostenabrechnung vom 21.03.2025
Der an Herrn Ferruh Elieyioglu, zuletzt wohnhaft gewesen in 45476 Mülheim an der Ruhr, Neustadtstraße 97, zuzustellender Versagungsbescheid über die Kostenübernahme der Heiz- und Betriebskostenabrechnung vom 03.02.2025 (Aktenzeichen: 7603367109922) kann nicht zugestellt werden, da Herr Elieyioglu unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.
Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 10 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Sozialagentur Styrum, Kaiser Wilhelm-Straße 27, Zimmer 10, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Marks
Widerruf der Kautionsgarantie vom 07.02.2023
Öffentliche Zustellung des Widerrufs der Kautionsgarantie vom 21.03.2025
Der an Herrn Ferruh Elieyioglu, zuletzt wohnhaft gewesen in 45476 Mülheim an der Ruhr, Neustadtstraße 97, zuzustellender Widerrufsbescheid der Kautionsgarantie für die Wohnung Neustadtstraße 97 in 45476 Mülheim an Ruhr (Aktenzeichen: 7603367109922) kann nicht zugestellt werden, da Herr Elieyioglu unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.
Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 10 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Sozialagentur Styrum, Kaiser Wilhelm-Straße 27, Zimmer 10, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Marks
Versagung Ihres Antrags auf Bürgergeld vom 07.02.2025
Öffentliche Zustellung des Versagungsbescheids vom 21.03.2025
Der an Herrn Ferruh Elieyioglu, zuletzt wohnhaft gewesen in 45476 Mülheim an der Ruhr, Neustadtstraße 97, zuzustellender Versagungsbescheid (Aktenzeichen: 7603367109922) kann nicht zugestellt werden, da Herr Elieyioglu unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist.
Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 10 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Sozialagentur Styrum, Kaiser Wilhelm-Straße 27, Zimmer 10, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Marks
Öffentliche Zustellung
Der gegen Herrn Leonid Anatoljewitsch Tafler, Hermannstraße 95, 45479 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-TD464 am 24.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 24.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Öffentliche Zustellung eines Wohngeldbescheides
Der am 04.03.2025 für Frau Samantha Rosa Gallo, ehemals wohnhaft Hagdorn 47 in 45468 Mülheim an der Ruhr, unter Aktenzeichen 117000241607 erlassene Wohngeldbescheid beziehungsweise Ablehnungsbescheid kann nicht zugestellt werden, da Frau Gallo nach unbekannt verzogen ist.
Der Wohngeldbescheid beziehungsweise Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Er kann von dem Betroffenen beim Sozialamt Fachbereich Wohngeld – Ruhrstraße 1, Zimmer 129 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 24.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ziem
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Roland Joachim Konrad Spindler, Wacholderring 8, 45481 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/006448821/44 am 26.03.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 26.03.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Xinnan Wang, Unbekannt, 99999 Unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-XN6677 am 27.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an Harry Streicker, geboren 08.07.1964 zuzustellende Gebührenbescheid vom 11.03.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/3315/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an Marvin Faets, geboren 14.03.2000 zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.03.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/61248/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an Julia Schmidt, geboren 14.08.1985 zuzustellende Gebührenbescheid vom 13.03.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/4350/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an Al Hamid Mahir, geboren 07.01.2001 zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.02.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/55913/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Naviin Rajamohan, Rellinghauser Straße 177, 45136 Essen unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-NK3014 am 19.03.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Daniel Ljubisevic gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 13.03.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Altunbey
Satzung vom 05.03.2025 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444) und der §§ 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NRW. S. 155), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 20.02.2025 folgende Satzung beschlossen:
Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 17.02.1982 (Amtsblatt Nummer 7/1982), zuletzt geändert durch Satzung vom 10.01.2024 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr (Amtsblatt Nummer 2024/02 vom 29.01.2024), wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Änderung des Gebührentarifs nach § 1 Absatz 1
1. Die Tarifstelle 22 erhält die folgende Fassung:
22 | Vorkaufsrechtsbescheinigung | 60,00 Euro je wirtschaftlicher Einheit |
Hinweis: Für weitere Leistungen des Amtes 62 aus dem Bereich Bodenrecht/ Bodenordnung und andere werden Gebühren nach Tarifstelle 1 dieses Gebührentarifs beziehungsweise nach anderen Bestimmungen erhoben. |
2. Die gesamte Tarifstelle 25 wird durch folgende Fassung ersetzt:
25 | Verbindliche Bauleitplanung – Verwaltungskostenpauschale | |||||||||||||||||||||||||
Verwaltungskostenpauschale bei qualifizierten und einfachen Bebauungsplänen gem. § 30 Abs. 1 und 3 BauGB sowie Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gem. § 12 u. § 30 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Verfahren nach §§ 8 („Normalverfahren“); 13 und 13a BauGB (vereinfachtes/ beschleunigtes Verfahren). Die Verwaltungskostenpauschale beruht auf den verwaltungsseitigen Stundensätzen zur Abrechnung mit externen Kunden (Stand 19.07.2023).
|
3. Die gesamte Tarifstelle 26 wird durch folgende Fassung ersetzt:
26 | Erstellung von Bebauungsplänen | |||||||||||||||||||||||||
26.1 | Erstellung von qualifizierten und einfachen Bebauungsplänen gem. § 30 Abs. 1 und 3 BauGB sowie Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gem. § 12 u. § 30 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Verfahren nach §§ 8 („Normalverfahren“); 13 und 13a BauGB (vereinfachtes/ beschleunigtes Verfahren) durch das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung. Die Gebühr für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist nach der Fläche des Plangebiets in Hektar zu berechnen und zusätzlich zur Verwaltungskostenpauschale zu entrichten.
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26.2 | Aufschlüsselung der Gebühr gemäß Verfahrensschritten
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Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung vom 05.03.2025 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 17.02.1982, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.01.2024, wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) gegen diese Satzungsänderung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer/seiner Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzungsänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mülheim an der Ruhr, den 05.03.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten
Aufgrund des § 16 Absatz 9 der Satzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, wird hiermit auf den Ablauf des Nutzungsrechts im Jahre 2025 hingewiesen. Nutzungsberechtigte oder Verantwortliche dieser Grabstätten werden gebeten das zugesandte Antwortformular unter folgender Anschrift zurückzusenden:
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Zeppelinstraße 132
45470 Mülheim an der Ruhr
Bei Rückgabe von Grabstätten sind Nutzungsberechtigte und Verantwortliche satzungsgemäß verpflichtet, die Grabstätte zum Ablauf des Nutzungsrechtes abzuräumen, dem umliegenden Geländeniveau anzupassen und mit Rasen einzusäen. Nach dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung bei den ablaufenden Grabstätten gemäß § 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung berechtigt, über Grabmale und bauliche Anlagen entschädigungslos zu verfügen. Sofern Grabstätten stadtseits abgeräumt werden, haben die Nutzungsberechtigten oder Verantwortlichen dieser Grabstätte die Kosten dafür zu tragen. Sie werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und können im Voraus nicht angegeben werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Waage
Ablaufende Gräber 2025
Friedhof Speldorf
Feld Grabnummer
01 0056,0057
01 0079,0080
01 0204,0205
01 0253,0254
01 0279,0280
01 0325,0326
01 0327,0328
02 0160-0164
02 0221-0223
02 0302,0303
02 0321
02 0429
02 0493,0494
03kl.U. 0040a-d
03kl.U. 0162a-d
03kl.U. 0163a-d
04 0039,0040
08 0099,0100
08 0131,0132
08 0509,0510
09 0067
09 0276,0277
10 0004
10 0153,0154
10 0222,0223
10 0291,0292
10 0322,0323
11 0061,0062
11 0258,0259
11 0336,0337
15 0031,0032
15 0197
16 0037,0038
16 0050-0052
16 0095,0096
16 0115,0116
16 0203,0204
16 0214,0215
16 0314,0315
17 0113,0114
17 0116
20 0248,0249
20 0250,0251
20 0361
20 0362,0363
20 0502,0503
21 0086,0087
28 0087,0088
B 1360
B 1444,1446
C 0510,0513
C 0781-0785
C 0909-0918
C 1039
D 0223,0226
D 0361
D 0429,0432
E 0080,0082
E 0128
F 0106,0108
F 0109,0111
G 0259,0260
K 0110,0111
K 0117-0119
L 0091
L 0172,0173
L 0335,0336
M 0131,0132
N 0073,0074
N 0195
N 0249,0250
O 0093,0094
O 0139,0140
S 0014,0015
T 0187,0188
U 0164,0165
U 0171
U 0217,0218
U 0221,0222
V 0005,0006
V 0169,0170
Wald 0029a-d
Z 0043,0044
Friedhof Altstadt
Feld Grabnummer
08 0044a-d
08 0045a-d
08 0066a-d
08 0091a-d
08 0092a-d
B 0131,0132
L 0124
P 0197-0200
Hauptfriedhof
Teil Feld Grabnummer
I 01 0135
I 08 0097,0098
I 09 0085
I 09 0297,0298
I 09 0311
I 09 0499,0500
I 09 0629,0630
I 09 0642,0643
I 09 0676,0677
I 11 0207,0208
I 12 0023,0024
I 14 0371-0372a
I 15 0051,0052
I 16 0549,0550
I 17 0099,0100
I 17 0204,0205
I 18 0048,0049
I kl.U. 0011a-d
I kl.U. 0134,a-d
II 02 0064a-d
II 03 0031,0032
II 03 0106,0107
II 06 0029,0030
II 07 0298
II 07 0344,0345
II 07 0478,0479
II 08 0019
II 08 0547
II 08 0902
II 09 0382-0384
II 09 0466,0467
II 09 0664,0665
II 09 0666
II 09 0769
II 09 1121,1122
II 10 0294,0295
II 10 0541,0542
II 10 0715,0716
II 10 0861
II 11 0168-0170
II 12 0008
II 12 0013
II 12 0108
II 12 0180,0181
II 13 0003,0004
II 13 0098
II 14 0022,0023
II 14 0035,0036
II A 0125,0126
II A 0140,0141
II C 0118,0119
II D 0145-0148
II E 0037,0038
II E 0310
II F 0053,0054
II H 0127-0129
II L 0179,0180
II L 0259,0260
II M 0049,0050
II M 0074,0075
II O 0265,0266
II P 0009-0012
II T 0046,0047
III 01 0015,0016
III 01 0054,0055
III 01 0058,0059
III 01 0088,0089
III 01 0100
III 01 0133,0134
III 01 0193,0194
III 01 0452
III 01 0459,0460
III 01 0463,0464
III 01 0477
III 02 0327,0328
III 02 0527,0528
III 03 0290,0291
III 03 0561,0562
III 05 0089,0090
III 05 0156
III 05 0400-0402
III 06 0189,0190
III 06 0240,0241
III 06 0276
III 06 0288
III 06 0307,0308
III 06 0310,0311
III 06 0539
III 06 0607,0608
III 06 0613,0614
III 06 0640,0641
III 06 0657,0658
III 06 0733
III 07 0011,0012
III 07 0239,0240
III 07 0281,0282
III 07 0361,0362
III 07 0381,0382
III 08 0052,0053
III 10 0012,0013
III 10 0427,0428
III 10 0616
III 10 0808,0809
III 11 0108,0109
III 12 0058,0059
III 12 0151-0154
III 12 0424
III 12 0469-0472
III 13 0003,0004
III 13 0017
III 13 0065,0066
III 15 0219,0220
III 15 0487,0488
III C 0001,0002
III C 0039,0040
III C 0169-0173
IV 01 0027
IV 01 0044,0045
IV 01 0099,0100
IV 01 0349
IV 01 0394,0395
IV 03 0073
IV 03 0121,0122
Friedhof Styrum
Teil Feld Grabnummer
01 0173,0174
02 0089,0090
02 0204,0205
02 0218,0219
02 0309
02 0311,0312
03 0033,0034
15 0020
15 0061,0062
16 0105,0106
19 0073,0074
20 0050,0051
21 0055
21 0056,0057
21 0061,0062
21 0069,0070
21 0083
B 0226,0227
B 0252,0253
B 0254,0255
B 0314,0315
C 0040,0041
C 0247,0248
C 0313,0314
D 0187,0188
E 0114,0115
E 0208-0212
E 0236,0237
E 0314,0315
F 0062,0063
F 0154,0155
G 0089,0090
II 07 0109,0110
II 08 0179,0180
II 11 0003
II 12 0176,0177
II 15 0079,0080
Friedhof Dümpten 1
Feld Grabnummer
01 0005,0006
01 0026
03 0095,0096
03 0173
03 0271-0273
03 0307
03 0308
04 0167,0168
04 0227
06 0054,0055
10 0043,0044
11 0061,0062
11 0073-0075
11 0133
11 0190
12 0040,0041
14 0250,0251
17 0090,0091
18 0052,0053
18 0058
19 0214
20 0044
20 0230
20 0231,0232
21 0021
25 0040a-d
25 0041a-d
Friedhof Dümpten 2
Feld Grabnummer
02 0004
02 0005,0006
02 0036,0037
05 0128a-d
Friedhof Heissen
Feld Grabnummer
02 0033,0034
02 0375,0376
03 0213,0214
04 0128
04 0129,0130
04 0190,0191
07 0007,0008
08 0009,0010
08 0104,0105
09 0013,0014
09 0137,0138
09 0149,0150
10 0070,0071
10 0085,0086
12 0032
15 0107,0108
15 0253,0254
17 0049,0050
19 0028
19 0103,0104
20 0163,0164
20 0171
20 0237,0238
21 0249,0250
23 0098,0099
23 0119,0120
23 0149,0150
23 0155,0156
34 0064a-d
34 0065a-d
A 0073,0074
A 0391,0392
B 0082
B 0253
B 1299-1333
C 0164,0165
D 0029,0030
E 0120,0121
E 0132,0133
E 0402,0403
F 0109-0112
F 0406,0407
H 0222,0223
Friedhof Broich
Feld Grabnummer
01 0081
01 0118
01 0133,0134
02 0120,0121
02 0277-0279
09 0088,0089
A.T. 0015-0017
A.T. 0232,0233
A.T. 0464-0487
A.T. 00626
A.T. 0702
A.T. 0719,0720
A.T. 0785
A.T. 1074
B 0077
D 0237
E 0138-0141
G 0083,0084
H 0127,0128
H 0428,0429
J 2002,2004
K 0302
K 0372,0373
R 0149,0150
S 0020
Aufhebung der Allgemeinverfügung
Betretungsverbot des durch Bauzäune abgesperrten Spielplatzes an der Charlottenstraße und des dahinterliegenden Bolzplatzes
Die Allgemeinverfügung vom 29.08.2024 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, da die Gesundheitsgefährdung nicht mehr besteht.
Mülheim an der Ruhr, den 12.03.2025
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Anja Franke Beigeordnete
Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises
Der Dienstausweis von Frau Susann Greenall, Seriennummer 21388, ausgestellt durch die Stadt Mülheim an der Ruhr, mit Gültigkeitsvermerk 01.05.2026, ist in Verlust geraten und wird hiermit für ungültig erklärt.
Der unbefugte Gebrauch des Dienstausweises wird strafrechtlich verfolgt. Sollte der Ausweis gefunden werden, bitte ich darum, ihn dem ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr zukommen zu lassen.
Mülheim an der Ruhr, 19.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jähnert
Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Mülheim an der Ruhr
Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15.11.2019
Aufgrund des §§ 7, 41 Abs. 1 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen- GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV.NRW. S. 202), des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. August 1999 (GV.NRW. S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2015 (GV.NRW. S. 836) sowie der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalens vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV.NRW. S. 90) hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 10.10.2019 folgende Gebührensatzung beschlossen:
§ 1 Gegenstand der Satzung
Für die in der Anlage 1 genannten Leistungen des Standesamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr nach dem Personenstandsgesetz werden von der Tarifstelle 5b der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) abweichende Gebührensätze festgelegt. Die Erhebung von Gebühren anderer Rechtsvorschriften für besondere Leistungen, die in dem Gebührentarif nicht aufgeführt sind, bleibt unberührt.
§ 2 Höhe der Gebühren
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. Bei mehreren, nebeneinander vorzunehmenden gebührenpflichtigen Handlungen werden die Gebühren einzeln nach dem in Betracht kommenden Gebührentarif erhoben.
§ 3 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer die Amtshandlung selbst oder durch einen Dritten, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, beantragt hat oder wer durch sie unmittelbar begünstigt wird.
(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 4 Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Erbringung der Leistung.
(2) Die Vornahme einer Amtshandlung kann von einer Vorauszahlung der Gebühr
abhängig gemacht werden.
(3) Der Gebührenschuldner hat Anspruch auf eine Quittung.
§ 5 Gebührenerstattung
Im Voraus entrichtete Gebühren werden anteilmäßig erstattet, wenn die Stadt die Durchführung der Amtshandlung aus Gründen widerruft, die nicht vom Gebührenschuldner zu vertreten sind.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft.
Anlage 1
Gebührentarif zu § 2 der Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15.11.2019, zuletzt geändert am 12.03.2025
Nr. / Amtshandlung /Gebühr
Eheschließungen
1 Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung 60,00 Euro
2 Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts mit Ehefähigkeitszeugnis 78,00 Euro
3 Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts ohne Ehefähigkeitszeugnis 94,00 Euro
4 Vornahme der Eheschließung/Lebenspartnerschaft wenn das Standesamt Mülheim an der Ruhr nicht für die Anmeldung zuständig ist. 60,00 Euro
5 Vornahme der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten (wochentags ab 12.30 Uhr und samstags ganztägig), ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer Verlobten/eines Verlobten 300,00 Euro
5a Zusatzgebühr für Samstagstrauungen 100,00 Euro
Ehefähigkeitszeugnisse
6 Prüfung der Ehevoraussetzungen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 60,00 Euro
7 Prüfung der Ehevoraussetzungen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses unter Beachtung ausländischen Rechts 80,00 Euro
8 Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine ausländische Person 80,00 Euro
Namensrechtliche Erklärungen
9 Beurkundung oder Beglaubigung einer namensrechtlichen Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften, nach Paragrap 94 Bundesvertriebenengesetz oder nach Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch 43,00 Euro
10 Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung 15,00 Euro
Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
11 Geburt 75,00 Euro
12 Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft 70,00 Euro
13 Sterbefall 35,00 Euro
Sonstige Amtshandlungen
14 Erteilung einer Personenstandsurkunde bzw. einem beglaubigten Ausdruck/ einer Abschrift aus dem Personenstandsregister oder -buch oder einer Übersetzungshilfe 15,00 Euro
15 Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, Ausdrucks oder Abschrift, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird 7,50 Euro
16 Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte 15,00 Euro
Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn notwendige Angaben fehlen, je nach Aufwand
17 bis 30 Minuten 20,00 Euro
18 bis 60 Minuten 40,00 Euro
19 über 60 Minuten 60,00 Euro
20 Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie 15,00 Euro
21 Aufnahme und Beglaubigung einer eidesstattlichen Versicherung 24,00 Euro
22 Aufnahme eines Antrags für die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen durch die Landesjustizverwaltung 63,00 Euro
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende
„Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15.11.2019 / Anlage 1 – Gebührentarif zu § 2 der Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15.11.2019, zuletzt geändert am 12.03.2025“
wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzungsänderung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzungsänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mülheim an der Ruhr, den 12.03.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Allgemeinverfügung Glasflaschenverbot Abi Open Air 2025
Ordnungsverfügung
(Allgemeinverfügung)
Verbot des Mitführens von Gläsern und Glasflaschen vor, während und nach der Veranstaltungen „Abi Open Air 2025“ am 11.04.2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Gelände der Schleuseninsel vom Parkplatz nördlicher Bereich bis zum Wasserbahnhof, der Schleusenbrücke sowie der Straße Auf dem Dudel von Hausnummer 31 bis 35 / Wilhelmstraße 1-3
Hiermit ordne ich allgemein an:
Das Mitführen von Gläsern und Glasflaschen mit und ohne Inhalt vor, während und nach der Veranstaltungen „Abi Open Air 2025“ am 11.04.2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Gelände der Schleuseninsel vom Parkplatz nördlicher Bereich bis zum Wasserbahnhof, der Schleusenbrücke sowie der Straße Auf dem Dudel von Hausnummer 31 bis 35 / Wilhelmstraße 1-3, ist verboten.
Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Diese Anordnung bewirkt, dass eine Klage gegen diese Ordnungsverfügung keine aufschiebende Wirkung hat.
Rechtsgrundlage:
§§ 1, 14 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW)
§ 80 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Bekanntmachung:
Gemäß § 41 Absatz 4 Seite 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt diese Allgemeinverfügung am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben.
Begründung:
Bei der Vielzahl von Personen, die zum Teil dicht gedrängt stehend an dieser Veranstaltung teilnehmen, ist auch aus der Erfahrung der Veranstaltungen in den vergangenen Jahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass eine Vielzahl von Gläsern und Glasflaschen fallen gelassen oder weggeworfen werden. Es besteht hier die konkrete Gefahr, dass durch die auf dem Boden liegenden, zum Teil äußerst scharfkantigen Scherben, beim Auftreten mit Sandalen, leichtem Schuhwerk oder bei Stürzen sich Personen nicht unerhebliche Schnittverletzungen zufügen. Zudem können die Scherben die Reifen von Einsatzfahrzeugen der Rettungskräfte schädigen mit der Folge, dass Rettungsfahrten nicht oder nur verzögert durchgeführt werden können. Je höher das zu schützende Gut (Leib, Leben und Gesundheit) ist, desto geringer sind die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts zu stellen. Die oben getroffenen Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und angemessen, um die Gefährdung abzuwenden.
Grundsätzlich hat eine eventuell eingelegte Klage aufschiebende Wirkung. Ist aber das öffentliche Interesse größer als das Interesse, die Anordnung erst nach Eintritt der Unanfechtbarkeit oder Rechtskraft beachten zu müssen, so kann die zuständige Behörde die sofortige Vollziehung anordnen. Im vorliegenden Fall hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, vor möglichen Gesundheitsgefahren geschützt zu werden, was die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit zwingend erfordert.
Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung):
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist gegen die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr zu richten.
Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen-ERVVO VG/FG eingereicht werden.
Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet.
Ich weise Sie ausdrücklich daraufhin, dass gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Klage keine aufschiebende Wirkung hat.
Sie können beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf den Antrag stellen, dass die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise angeordnet wird.
Mülheim an der Ruhr, 21.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Wyrsch
Bekanntmachung der Wahlkreisergebnisse der Bundestagswahl in der Stadt Mülheim an der Ruhr am 23.02.2025
Gemäß § 79 Absatz 1 Nummer 1 der Bundeswahlordnung (BWO) gebe ich das vom Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2025 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl bekannt.
Wahlkreis Mülheim - Essen I
Wahlberechtigte | 177.448 |
Wähler | 145.633 |
Ungültige Erststimmen | 1.277 |
Gültige Erststimmen | 144.356 |
Ungültige Zweitstimmen | 760 |
Gültige Zweitstimmen | 144.873 |
I. Von den gültigen Erststimmen entfielen auf:
Bewerber | Partei/Kennwort | Erststimmen |
Fiedler, Sebastian | SPD | 47.047 |
Timmermann-Fechter, Astrid | CDU | 41.707 |
Maue, Björn | GRÜNE | 13.280 |
vom Berg, Joachim | FDP | 4.958 |
Zielke, Reinard | AfD | 25.140 |
Johren, Andreas | Die Linke | 9.854 |
Eitner, Maximilian | FREIE WÄHLER | 2.370 |
II. Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 34.203 |
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 40.689 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) | 15.927 |
Freie Demokratische Partei (FDP) | 6.189 |
Alternative für Deutschland (AfD) | 24.695 |
Die Linke (Die Linke) | 11.360 |
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) | 2.090 |
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) | 882 |
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) | 249 |
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer (Team Todenhöfer) | 289 |
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) | 730 |
Volt Deutschland (Volt) | 770 |
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) | 81 |
Partei des Fortschritts (PdF) | 219 |
BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) | 148 |
Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) | 6.214 |
MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25) | 58 |
WerteUnion (WerteUnion) | 80 |
Mülheim an der Ruhr, den 24.03.2025
Kreiswahlleiter
David Lüngen
Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 07.02.2025 – Ordnungsnummer: 62–11.96.431 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Duisburger Straße 191 mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Speldorf
Flur: 21
Flurstücksnummern: 356, 358, 359
ist gemäß § 83 BauGB am 24.03.2025 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im oben angegebenen Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Mülheim an der Ruhr, den 27.03.2025
Umlegungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Vorsitzende
gezeichnet Witt