Der gegen ---------- -------- ------- -------- -------------- --- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-11.14.03.214002068 am 11.08.2023 erlassene Kostenbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort der Empfängerin nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Kostenbescheid wird hiermit gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) NRW öffentlich zugestellt. Es…