Der an ----------------- ------ ------- -------- --------------- ----------- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 12.10.2023 (Aktenzeichen: 57-15/123414/75) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.…