Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung des Bescheides über die Ablehnung von Grundsicherungsleistungen

Der an ---- ----- --------- --------, zuletzt wohnhaft -- --- ---------- ---- --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Ablehnungsbescheid (Aktenzeichen: 7603366126792) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------- ------------------------------------ ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006407081/107 am 13.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid…

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige gem. § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ffZPO

                                          Öffentliche Zustellung

der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff. ZPO

 

Die an ------- -------- ----------------- --- ----- ---------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 06.09.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die…

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 13.11.2023 gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)

Der an ---- ----- ----- zuletzt wohnhaft gewesen -- ---------- --- ----- ----------- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 13.11.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 102221/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ---------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-SO6161 am 14.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ---------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-XG6161 am 14.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Frau ----- ------ ------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AE710 am 15.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste…

Öffentliche Bekanntgabe einer Namensänderung

Öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Der an -------- ----- ----- zuzustellende Bescheid zum Antrag auf Namensänderung betreffend Aktenzeichen 33-4.080./1/5/23 konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist. 

Der Bescheid nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 des LZG NRW bekanntgegeben. Er kann im Bürgeramt,…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005303061/64 am 16.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 16.11.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für…

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Die an ----- ------------ ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 06.11.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend,…