Der an ---- ----- --------- --------, zuletzt wohnhaft -- --- ---------- ---- --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Ablehnungsbescheid (Aktenzeichen: 7603366126792) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er…