Der an --------------- ------- ------- -------- ------------------------- -- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 20.10.2023 (Aktenzeichen: 57-15/110006/62) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.…