Der an ---------------- ------------ ------- -------- ---------------------------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 12.10.2023 (Aktenzeichen: 57-15/122431/81) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.…