Der an ---- -------- -------- ------- -------- ------- -- ------------------------ -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 02.03.2023 (Aktenzeichen: 57-21/76862/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 34 a Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim…