Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erhöhung von 20 auf 27 betreuungsfreien Tage sowie die Veränderung des Punktes 3f und 3i der Allgemeinen Bedingungen zur Bewilligung von Jugendhilfe gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII § 23 für die Kindertagespflege in Mülheim an der Ruhr am 02.06.2023.
3f
Bei der Betreuung in der Kindertagespflege sind regelmäßige betreuungsfreie Zeiten durch Urlaub, Ferien oder Krankheit zu…