Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.08.2023-31.12.2023, Aktenzeichen 24-5/1900000551260, für die Steuerpflichtigen ----- --- ------- ------, wohnhaft -- ----- -------- -- --- ----- ------------ -- -, kann nicht zugestellt werden, weil der jetzige Aufenthalt der Steuerpflichtigen nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes…