Das gegen ------ ----- ------- -------- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- am 28.09.2023 unter Aktenzeichen 33-1.173/23 ergangene Schriftstück mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (…
Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Rechtswahrungsanzeige
Die an ------- -------- ------- -- ----------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 04.10.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen…
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ ------------------------------------ ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001112968/36 am 28.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 28.08.2023 wird hiermit nach § 10 des…
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------------------- ------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005305125/107 am 05.10.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 05.10.2023 wird hiermit nach § 10 des…
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- ------ -------- ----------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-KK25 am 05.10.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen…
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---- --------- ------- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/DIN-C2405 am 05.10.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.…
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- ------ ------------ ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-NJ7 am 05.10.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.…
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------- -------- ------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006404156/64 am 05.09.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 05.09.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------- ------- --------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006404436/77 am 05.10.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 05.10.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das…
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Die Zustellung des gegen ---- ---------- ------ ----------- --- ----- ----- mit dem Aktenzeichen 32-41.04.02/W 11/ Owi a erlassenen Bußgeldbescheides vom 12.09.2023 ist unter deren Meldeanschrift nicht möglich. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der Bußgeldbescheid wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
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